Die oppositionelle CDU hat die Krankenhausfinanzierung als Thema im Landtagswahlkampf für sich entdeckt. Die Gesundheitsministerin sieht sich veranlasst, einige Dinge geradezurücken.
Thüringens Gesundheitsministerin Heike Werner sieht keine Möglichkeiten für das Land, Finanzierungslücken bei Betriebskosten von Krankenhäusern aus Landesmitteln auszugleichen. Nach den geltenden gesetzlichen Regelungen der Klinikfinanzierung seien die Länder dazu überhaupt nicht berechtigt, erklärte die Linke-Politikerin in Erfurt. Betriebskosten müssten aus den Erlösen der Kliniken für erbrachte Behandlungen gedeckt sein, die von den gesetzlichen Krankenkassen finanziert werden. Allerdings sei bereits seit Einführung dieses Festpreissystems (DRG) sei eine strukturelle Unterfinanzierung zu beobachten.
Thüringen ist in diesem Jahr von zwei Klinikinsolvenzen betroffen – dem des bayerisch-thüringischen Verbundes Regiomed mit Standorten auch in den Kreisen Sonneberg und Hildburghausen sowie dem der Sternbach-Klinik Schleiz. Wegen Inflation und gestiegener Personalausgaben haben derzeit viele Kliniken mit Betriebskostensteigerungen zu kämpfen. Zuletzt hatte das Universitätsklinikum Jena vor einer drohenden Unterfinanzierung gewarnt und Bedarf an finanziellen Landeshilfen signalisiert. Medizinische Behandlungen an Krankenhäusern werden von den Krankenkassen auf der Basis von Festpreisen, genannt diagnosebezogene Fallpauschalen (DRG), bezahlt.
Bürgschaftsprogramm für Kredite auf dem Weg
Dazu handeln Kassen und Krankenhäuser jährlich einen landesweiten Durchschnittswert je Behandlung aus, der in diesem Jahr rund 4200 Euro beträgt. Der Anstieg bei diesem Durchschnittswert ist Werner zufolge gesetzlich gedeckelt. „Und das ist der Grund für die schwierige Lage vieler Kliniken“, betonte sie. Als einziges Bundesland neben Brandenburg habe Thüringen deswegen ein Bürgschaftsprogramm zur Absicherung von Klinikkrediten auf den Weg gebracht. Die entsprechende Richtlinie werde derzeit im Kabinett abgestimmt, zudem warte die Landesregierung auf ein ergänzendes bundesrechtliches Detail zu solchen Hilfen.
Die oppositionelle CDU hat der rot-rot-grünen Landesregierung im Landtagswahlkampf vorgeworfen, die Kliniken vernachlässigt und sie bei notwendigen Investitionen nicht ausreichend unterstützt zu haben. Investitionen etwa in Baumaßnahmen oder in die Anschaffung von Medizintechnik sind Ländersache. Werner wies dies erneut zurück. „Insolvenzen entstehen nicht aus fehlenden Investitionskosten, sondern aus dauerhaft unterfinanzierten Betriebskosten.“ Zudem habe Rot-Rot-Grün die 2012 noch unter der CDU-geführten Vorgängerregierung bei 50 Millionen Euro pro Jahr eingefrorenen Mittel für Krankenhaus-Investitionen auf jetzt 75 Millionen Euro angehoben.