Urteil zur Wahlrechtsreform: Linke lobt Entscheidung zu Grundmandaten

Die Linke hat sich mit der teilweisen Aufhebung der Wahlrechtsreform durch das Bundesverfassungsgericht zufrieden gezeigt. Die von der Ampelkoalition geplante Streichung der Grundmandatsklausel sei eine „undemokratische“ Entscheidung gewesen, „die das Bundesverfassungsgericht zurecht korrigiert hat“, sagte die Linken-Bundestagsabgeordnete Gesine Lötzsch am Dienstag im ARD-„Morgenmagazin“. Dies sei „ein Teilerfolg“ für die Linke und andere kleine Parteien, stellte Lötzsch fest.

Das Bundesverfassungsgericht verkündet seine Entscheidung eigentlich erst am Vormittag (10.00 Uhr). Der Text des Urteils war aber bereits in der Nacht im Internet zugänglich. Demnach halten die Richter die Fünf-Prozent-Klausel im Bundeswahlgesetz ohne Einschränkung für unvereinbar mit dem Grundgesetz. Sie entschieden deshalb, dass die im Zuge der Wahlrechtsreform abgeschaffte Grundmandatsklausel bis zu einer Neuregelung fortgilt.

Die Grundmandatsklausel sieht vor, dass bei der Sitzverteilung auch Parteien berücksichtigt werden können, die weniger als fünf Prozent der abgegebenen gültigen Zweitstimmen erhalten haben. Voraussetzung soll nach der Entscheidung wie vor der Reform sein, dass die Parteien mindestens drei Direktmandate erzielt haben. Von der Grundmandatsklausel profitierte bei der Wahl von 2021 die Linkspartei, die dadurch in Fraktionsstärke ins Parlament einziehen konnte.

Lötzsch nannte eine Streichung der Grundmandatsklausel in der ARD „demokratisch überhaupt nicht akzeptabel“. Die „Entwertung der Erststimme“ sei ein „sehr, sehr großes Problem“. Wenn die Wählerinnen und Wähler in einem Wahlkreis einen Kandidaten oder eine Kandidatin mehrheitlich wählen würden, „kann man diesen Menschen nicht erklären, warum diese Person nicht im Bundestag vertreten sein soll“, argumentierte die Linken-Politikerin, die bei den vergangenen sechs Bundestagswahlen das Direktmandat in ihrem Wahlkreis Berlin-Lichtenberg gewann.

Die Wahlrechtsreform war im März vergangenen Jahres mit den Stimmen der Ampel-Koalition beschlossen worden. Sie soll den Bundestag von derzeit 733 auf 630 Abgeordnete verkleinern.

Die Grundlage der Reform monierten die Karlsruher Richter nach dem vorab bekannt gewordenen Urteil aber nicht. Nach ihr sollen sogenannte Überhang- und Ausgleichsmandate abgeschafft werden. Es kommen dann auch nur noch so viele Direktkandidaten in den Bundestag, wie durch die Zweitstimmen einer Partei gedeckt sind. Dies kann dazu führen, dass einige Direktkandidaten trotz des Sieges in einem Wahlkreis nicht im Bundestag vertreten sind.

Neben der Linkspartei sah sich auch die CSU durch die Wahlrechtsreform in ihrer Existenz bedroht. Die CSU zog deshalb gleichfalls gemeinsam mit der Schwesterpartei CDU vor das Verfassungsgericht, ebenso wie die bayerische Staatsregierung.