Urteil: Zweitberuf Autohändler – Polizist verliert Job

Ein Polizist soll jahrelang nebenbei Autos verkauft haben. Das hat nun Konsequenzen: Er verliert seinen Job als Beamter. Wie begründet das Gericht die Entscheidung?

Weil ein Polizist nebenbei als Autohändler gearbeitet hat, ist er nun seinen Job als Beamter los. Der Mann aus dem nördlichen Rheinland-Pfalz soll auch in Zeiten, in denen er als Polizist dienstunfähig war, weiter seiner Nebentätigkeit nachgegangen sein, wie das Verwaltungsgericht Trier mitteilte. Er sei mit dem Urteil vom 18. Juli aus dem Dienst entfernt worden.

Mit seinem privaten Autohandel habe er jährlich Umsätze von mehreren hunderttausend Euro, in der Spitze sogar bis zu zwei Millionen Euro erzielt. Die Nebentätigkeit sei nicht genehmigt gewesen. Der Polizist soll etwa auch seine dienstliche Telefonnummer für den Nebenjob genutzt haben. 

Das Gericht war überzeugt, dass der Mann seine Gehorsams- und Hingabepflicht verletzt habe. Er habe seine Stellung als Polizeibeamter für private Zwecke ausgenutzt und sich jahrelang bewusst über das Nebentätigkeitsrecht hinweggesetzt. Gegen die Entscheidung kann innerhalb eines Monats Berufung am Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz eingelegt werden.