Erst verzichten sie auf den Pflichtteil ihres Erbes, dann fordern sie ihn doch. Drei Adoptivkinder haben gegen den Drogerie-Unternehmer Müller geklagt. Nun wird das Urteil erwartet.
Im Erbstreit zwischen dem Drogerie-Unternehmer Erwin Müller und seiner Frau Anita einerseits und ihren drei erwachsenen Adoptivkindern andererseits soll es eine Entscheidung geben. Einer Sprecherin des Landgerichts Ulm zufolge wird am Montag (9.00 Uhr) die Urteilsverkündung erwartet.
Begonnen hatte die Verhandlung im Mai. Die drei Adoptierten forderten ihren Pflichtteil des Erbes und klagten deswegen gegen den 91-Jährigen und seine Frau. Bei der Verhandlung gehe es um einen Vertrag, in dem die drei erwachsenen Adoptierten auf ihren Pflichtteil des Erbes verzichtet hatten, erklärte das Landgericht damals.
Nach Auffassung des Gerichts beim Prozessauftakt hat die Klage wenig Aussicht auf Erfolg. Die Kammer war damals in ihrer vorläufigen Rechtsauffassung nicht davon ausgegangen, dass der Vertrag formnichtig oder sittenwidrig ist.
Beim Prozessauftakt waren die drei Adoptierten und Müllers Frau anwesend. Müller selbst war nicht erschienen. Ob die Beteiligten bei der Urteilsverkündung erscheinen, ist nach Angaben des Landgerichts offen. „Üblich ist dies im Zivilprozess nicht“, erklärte die Sprecherin.