Bis 1. August müssen Schweinemastbetriebe melden, welche Haltungsform sie haben. Anders als in manch anderem Bundesland läuft das in Rheinland-Pfalz schon.
Stammt das Fleisch auf dem Grill von Bio-Schweinen oder von Stall-Tieren? Die verpflichtende Kennzeichnung von Mastschweinen läuft in Rheinland-Pfalz schon. Die rund 110 Schweine-Betriebe könnten bereits seit Juni der Aufsichts- und Dienstleitungsdirektion (ADD) ihre Haltungsform mitteilen, heißt es im Umweltministerium in Mainz auf Anfrage. Bis zum 1. August müssen sie dies tun.
Kurz vor Ablauf dieser Frist gehört Rheinland-Pfalz zusammen mit Niedersachsen und Thüringen zu den wenigen Bundesländern, die bereits eine zuständige Behörde festgelegt haben, wie aus einer Übersicht der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung hervor geht.
Das im August 2023 beschlossene Gesetz der Bundes-Ampelregierung sieht vor, dass ab August 2025 eine Kennzeichnung für inländische Erzeugnisse verpflichtend wird. Den Anfang macht das Schweinefleisch in den Supermärkten. Geplant ist ein System mit fünf Kategorien, wenn Ferkel nach der Aufzucht in die Mast kommen.
Fünf Haltungsformen für Supermarkt-Schweinefleisch ab August 2025
Dabei wird zwischen folgenden Haltungsformen unterschieden: „Stall“ für die gesetzlichen Mindestanforderungen. „Stall + Platz“ gibt 12,5 Prozent mehr Platz vor, „Frischluftstall“ Kontakt zu Außenklima. Dazu kommen die Stufen „Auslauf/Weide“ und „Bio“.
Wenn die Landwirte die Zahl der Tiere und die Haltungsformen gemeldet haben, erhalten sie von der ADD nach einer Prüfung der Voraussetzungen eine unbefristete Kennnummer, die für ihr Fleisch in der Lieferkette bis zum Supermarkt gilt. Diese soll innerhalb von zwei Monaten kommen, heißt es im Gesetz.
Erste gekennzeichnete Produkte könnten schon ab 2025 im Supermarkt zu sehen sein, also bevor die Pflicht greift, heißt es im Bundeslandwirtschaftsministerium. Die ADD vergibt dann nach einer Prüfung die unbefristeten Kennnummern.
Erkennbar an weißem Rechteck
Das Logo ist ein weißes abgerundetes Rechteck, in dem in schwarzer Umrahmung „Tierhaltung“ steht. Die Haltungsform zeigt ein schwarzes ausgefülltes kleineres Rechteck an – bei fünf kleinen Rechtecken für die fünf Kategorien. Möglich ist auch eine Variante mit mintgrünem Hintergrund.