Mit einem Hammer und 37 Messerstichen hat eine 50-Jährige ihre Mutter getötet. Das gestand die Frau aus Hannover im Landgericht. Doch sie erhielt trotz der brutalen Tat nicht die Höchststrafe.
Eine Frau aus Hannover hat für den Mord an ihrer eigenen Mutter eine zwölfjährige Gefängnisstrafe erhalten. Das Landgericht Hannover verurteilte die 50-Jährige zudem wegen schwerer Brandstiftung und Störung der Totenruhe. Aufgrund ihrer schweren Depression stuften die Richter die Angeklagte als vermindert schuldfähig ein. Die Frührentnerin hatte gestanden, ihre 74 Jahre alte Mutter am 29. Dezember 2023 im Schlaf überrascht, getötet und am Neujahrsmorgen die gemeinsame Wohnung in Brand gesteckt zu haben.
„Ich wollte meine Mutter nie töten“, sagte die Frau. Sie habe ihre Mutter mit einem Hammer K.o. schlagen, fesseln und dann zur Rede stellen wollen. Danach habe sie sich selbst umbringen wollen. Die 37 Stichverletzungen der Getöteten erklärte die Tochter damit, dass sie in Panik geraten sei.
In ihrer Urteilsbegründung bezeichnete die Vorsitzende Richterin Britta Schlingmann die Tat als einen „tragischen und sehr traurigen Fall“. Die Angeklagte habe sich seit ihrer Kindheit von ihrer Mutter abgelehnt gefühlt, sich aber nicht von ihr lösen können. In einem Notizbuch beschrieb die Frau Folterfantasien. „Was macht man mit einem Monster? Man tötet es nicht, man bestraft es“, zitierte die Richterin.
Nach Überzeugung des Gerichts fasste die 50-jährige Deutsche erst den Entschluss, ihre Mutter zu töten, als diese aufgewacht war und zu schreien begonnen hatte. „Sie war komplett arglos, sie konnte sich nicht wehren in diesem Moment“, sagte Schlingmann. Daher sei die Tat als heimtückischer Mord zu werten. Die Ausführung der Tat – nämlich Schläge mit dem Hammer auf den Kopf und 37 Messerstiche – sei „wirklich brutal“ gewesen.
Die Angeklagte wurde auch wegen Störung der Totenruhe verurteilt. Denn die Fantasien, die sie im Notizbuch beschrieben hatte, setzte sie teilweise um. Dabei war die Frau, die noch drei Tage mit der toten Mutter zusammenlebte, der Richterin zufolge in einer „psychischen Ausnahmesituation“. Am vorletzten Prozesstag hatte die psychiatrische Gutachterin die Frau als vermindert schuldfähig eingestuft.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Gefängnisstrafe von 14,5 Jahren gefordert. Sie war davon ausgegangen, dass die 50-Jährige sich durch das Feuer nicht selbst töten wollte. So habe die Angeklagte alle Räume der Wohnung, aber nicht ihr eigenes Zimmer mit brennbarem Material präpariert. Dies sahen die Richter anders. Die Verteidigung hatte lediglich eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren und fünf Monaten gefordert.
Die alarmierten Feuerwehrleute hatten die Tochter am Neujahrsmorgen in der brennenden Wohnung mit einem Taschentuch vor dem Mund in ihrem Zimmer angetroffen und in Sicherheit gebracht. Die Einsatzkräfte verhinderten eine Ausbreitung des Feuers. In dem Mietshaus hielten sich zum Tatzeitpunkt acht Bewohner auf.
„Ich bin mit dem Urteil einverstanden“, sagte die Angeklagte nach den Ausführungen der Vorsitzenden Richterin. Das Urteil ist aber bislang nicht rechtskräftig, weil die Staatsanwaltschaft noch Revision einlegen kann.