Um 20 Uhr ist auch in Zukunft Schluss: Bayern bleibt bei den bundesweit strengsten Ladenschluss-Regeln. Es gibt nur einige wenige Lockerungen. Der Katholischen Kirche geht schon das zu weit.
Die katholische Kirche kritisiert die geplanten moderaten Lockerungen der Ladenschlussregeln in Bayern – und zwar konkret die Rund-um-die-Uhr-Öffnungsmöglichkeit für digitale Kleinstsupermärkte auch an Sonntagen. In derartigen Mini-Märkten ohne Personal müssen sich Kunden ihre Waren selber entnehmen und zum Beispiel an Selbst-Scanner-Kassen bezahlen.
Es genüge nicht, dass diese ohne Personal auskommen sollen, heißt es nun in einer aktuellen Mitteilung des Leiters des Katholischen Büros Bayern, Matthias Belafi: „Ihr Betrieb an sich stört den Schutz des Sonntags.“ Er kritisierte deshalb, dass ausgerechnet Bayern den Sonntagsschutz aufweichen wolle.
Die katholische Kirche beklagt demnach nicht nur, dass die digitalen Kleinstsupermärkte grundsätzlich rund um die Uhr öffnen dürfen, sondern dass sie das volle Sortiment anbieten und bis zu 150 Quadratmeter Fläche haben dürfen. Den konkreten zeitlichen Rahmen für die Sonntagsöffnungen sollen nach dem Willen des Kabinetts die jeweiligen Gemeinden festlegen dürfen. Es soll dabei aber eine Mindestöffnungszeit von acht Stunden gelten.
Nur wenige Ladenschluss-Lockerungen geplant
Das Kabinett hatte kürzlich Eckpunkte für ein eigenes bayerisches Ladenschlussgesetz beschlossen. Kern ist, dass der Freistaat an seinen strikten Ladenöffnungszeiten bis maximal 20.00 Uhr festhält. Verkaufsoffene Sonn- und Feiertage werden wie bisher maximal viermal pro Jahr zugelassen – und auch nur anlassbezogen, also etwa anlässlich eines Marktes oder einer ähnlichen Veranstaltung.
Die einzigen Lockerungen, neben den neuen Möglichkeiten für digitale Kleinstsupermärkte: Kommunen dürfen künftig acht lange Einkaufsnächte pro Jahr anbieten, ohne einen besonderen Anlass. Händler dürfen zudem zusätzlich individuell an vier Werktagen pro Jahr länger als 20.00 Uhr geöffnet haben.
Das Katholische Büro Bayern begrüße, dass die allgemeinen werktäglichen Öffnungszeiten nicht ausgeweitet werden sollen und dass für eng begrenzte verkaufsoffene Sonn- und Feiertage weiterhin ein Anlass bestehen muss, heißt es in der Mitteilung. Die Regeln hinsichtlich der Sonntagsöffnung der digitalen Kleinstsupermärkte seien aber unbefriedigend – man hoffe im Gesetzgebungsverfahren auf Verbesserungen beim Sonntagsschutz.
„Widerspricht Bedeutung der religiösen Wurzeln“
In anderen Ländern dürften die Kleinstsupermärkte maximal 120 Quadratmeter groß sein, und es sei auch ausschließlich der Verkauf von Waren des täglichen Bedarfs zulässig. Es sei bedauerlich, dass ausgerechnet Bayern den Sonntagsschutz stärker aufweichen wolle als andere Länder. „Dies widerspricht auch der – ansonsten gerne betonten – Bedeutung der religiösen und kulturellen Wurzeln Bayerns.“ Der Schutz des Sonntags diene nicht nur der Arbeitsruhe und damit dem Schutz der Arbeitnehmer, sondern er sei „ein Kulturgut“.
Auch wenn es kein Personal geben soll: Durchgehend geöffnete Märkte verliehen ihrer Umgebung „eine Prägung der Umtriebigkeit, Geschäftigkeit und Alltäglichkeit, die den Ruhecharakter des Sonntags nicht mehr gewährleistet“, kritisiert das Katholische Büro Bayern. Für eine Ausnahmeregelung wären deutlich engere Grenzen erforderlich.