Extremistischer Moscheeverein: Polizei: Keine Panne bei Razzia in Greifswald

Bei einer Razzia in Greifswald traf die Polizei einen Mann nicht in dessen Wohnung an, denn er wohnt nicht mehr dort. Das sei keine Panne, so das Innenministerium.

Das Schweriner Innenministerium hat Berichte zurückgewiesen, wonach es bei einer Razzia in Greifswald am Mittwoch eine Panne gegeben habe. Die Hausdurchsuchung des Landeskriminalamtes im Rahmen der Vollstreckung des Vereinsverbots „Islamisches Zentrum Hamburg“ sei erfolgreich durchgeführt worden, teilte das Ministerium mit. Das Vorgehen der Beamten sei nicht zu beanstanden.

Am Mittwoch hatte ein Sprecher des Innenministeriums zu der Razzia mitgeteilt: „Im Ergebnis konnte der Durchsuchungsbeschluss in der Stadt Greifswald nicht vollstreckt werden, da sich der Betroffene der Maßnahme dort wohnlich nicht mehr aufhielt. Ermittlungen ergaben, dass sich dieser mittlerweile beruflich in Niedersachsen aufhalten dürfte.“ 

Der AfD-Fraktionsvorsitzende im Landtag, Nikolaus Kramer, sprach von einem „peinlichen Vorfall“. Der FDP-Landtagsabgeordnete David Wulff forderte eine lückenlose Aufklärung und eine bessere Ausstattung von Polizei und Verfassungsschutz.

Innenstaatssekretär verteidigt Vorgehen

Innenstaatssekretär Wolfgang Schmülling betonte am Donnerstag, dass der Einsatz einen Erkenntnisgewinn ermöglicht habe. „Im Vorfeld der Durchsuchungsmaßnahmen wurde durch Ermittlungen des LKA MV bekannt, dass der Betroffene nur zeitweise an der genannten Adresse aufhältig ist.“

Schmülling betonte: „Durch das LKA MV wurde beim Verwaltungsgericht Greifswald ein Durchsuchungsbeschluss beantragt, um zweifelsfrei feststellen zu können, ob sich der Betroffene zumindest noch zeitweise dort aufhält oder verfahrensrelevantes Eigentum an der Adresse verwahrt, was beides nicht der Fall war.“ 

Die berufliche Orientierung in einem anderen Bundesland sei erst am Durchsuchungstag durch die Maßnahmen im Bundesgebiet bekanntgeworden. „Insgesamt handelt es sich um ein übliches polizeiliches Vorgehen in einem solchen Fall“, hieß es weiter.