Urteil: Grüne begrüßen Hamburger Urteil zur Bezahlkarte

Wie viel Bargeld sollen Asylbewerber erhalten? Zu möglichen Obergrenzen bei der Bezahlkarte gibt es ein Urteil aus Hamburg. Viel Zustimmung kommt von den Grünen aus Potsdam.

Die Spitzenkandidatin der Brandenburger Grünen, Antje Töpfer, begrüßt das Urteil des Hamburger Sozialgerichts zur Bezahlkarte für Geflüchtete. „Der Zugang zu Bargeld muss auskömmlich sein und darf die Selbstbestimmung geflüchteter Menschen nicht einschränken“, teilte sie mit. „Wir haben bereits in der Vergangenheit davor gewarnt, dass eine pauschale Bargeldbegrenzung von 50 Euro für Erwachsene und von 25 Euro für Kinder pro Monat nicht rechtssicher sein kann.“

Sozialgericht Hamburg kritisiert starre Obergrenzen

Das Sozialgericht Hamburg entschied, dass starre Bargeldobergrenzen auf der Bezahlkarte nicht geeignet seien, um den Mehrbedarf beispielsweise von Schwangeren oder Familien mit Kleinkindern zu decken. Die für die Karte zuständige Sozialbehörde müsse die persönlichen Lebensumstände der Antragstellenden berücksichtigen. Starre Obergrenzen würden das nicht ermöglichen, sagte eine Gerichtssprecherin. Die Bezahlkarte an sich ist dem Gericht zufolge aber nicht zu beanstanden.

„Für uns sind Bezahlkarten nur dann eine gute Lösung, wenn sie diskriminierungsfrei sind und die Verwaltung entlasten, also Bürokratie abbauen helfen“, sagte Töpfer. „Woidkes Vorstoß zur 50-Euro-Begrenzung ist und bleibt Populismus und entbehrt jeglicher fachlichen Grundlage“, kritisierte die Grünen-Politikerin den SPD-Ministerpräsidenten, Dietmar Woidke. „Pauschale Bargeldgrenzen halten niemanden von der Flucht vor Krieg und Gewalt aus dem Heimatland ab. Statt in eine diskriminierende Bezahlkarte sollten wir besser in wirksame Integrationsangebote investieren.“, so Töpfer. 

Familie forderte mehr Bargeld

Antragsteller in dem betreffenden Eilverfahren war eine geflüchtete Familie mit einem 2022 geborenen Kind, die in diesem Jahr das zweite Kind erwartet. Sie forderte mehr Bargeld oder eine Einzahlung des Mehrbedarfs auf ein anderes Konto. Die Familie erhält derzeit einen Bargeldbetrag von 110 Euro, das Gericht sprach ihr einen Bargeldbedarf von 270 Euro zu.

Asylbewerber bekommen über die Bezahlkarte einen Teil der staatlichen Leistungen als Guthaben auf der Karte statt als Bargeld. So soll unter anderem verhindert werden, dass Migranten Geld an Schlepper oder Familie und Freunde im Ausland überweisen.