Mit Änderungen im Landeswassergesetz möchte sich Schleswig-Holstein auf künftige Starkregenereignisse und Sturmfluten vorbereiten. Doch nicht nur auf die Kommunen kommt einiges zu.
Schleswig-Holsteins Landesregierung will mit Anpassungen im Landeswassergesetz das Land klimafester machen. „Hitze, Dürre, Starkregen: Die Klimakrise stellt Schleswig-Holsteins Wasserwirtschaft vor immer größere Herausforderungen“, sagte Landes-Umweltminister Tobias Goldschmidt (Grüne) bei einem Pressegespräch.
Mit der Gesetzesnovelle sollen Stellschrauben nachjustiert werden, damit die Küsten im Norden besser geschützt und die Wasserressourcen besser gemanagt werden. Damit wolle die Landesregierung auch die Lehren aus der Sturmflut im vergangenen Oktober ziehen, so der Minister.
Ein erster Entwurf der Gesetzesanpassungen war am Dienstag in der letzten Sitzung vor der Sommerpause vom Kabinett verabschiedet worden, wie das Umweltministerium mitteilte. Anschließend solle der Gesetzesentwurf von den Verbänden angehört und danach erneut vom Ministerium überarbeitet werden. Nach einer erneuten Behandlung im Kabinett soll das Gesetz dann in den Landtag eingebracht werden. Ziel ist es, dass die Gesetzesänderungen 2025 in Kraft treten.
In der Novelle des Landeswassergesetzes soll laut Umweltministerium etwa ein überragendes öffentliches Interesse für Küstenschutzbauten festgeschrieben werden. „Wir haben immer wieder das Problem, dass die Maßnahmen zum Schutz langsam sind, weil Eigentumsrechte nach der Verfassung sehr hoch sind“, so Goldschmidt.
Ein einzelner Eigentümer oder eine einzelne Eigentümerin könne solche Schutzmaßnahmen lange aufhalten – jedoch leide darunter das Eigentum der anderen, die nicht geschützt sind. „Das überragende öffentliche Interesse ist daher dafür da, dass wir schneller und rechtssicher durch die Genehmigungsverfahren kommen“, erklärte der Minister.
Ebenfalls soll es in der Gesetzesänderung eine Hinweispflicht für die Betreiber von hochwassergefährdeten Campingplätzen und Sportboothäfen geben. Damit sollen diese eigenverantwortlich die Boote und mobilen Anlagen wie etwa Campingwägen in der Sturmflutsaison in Sicherheit bringen.
Warnung vor Starkregen
Ebenfalls sollen im Gesetz Starkregenkarten verankert werden. Auf deren Grundlage sollen Einwohnerinnen und Einwohner Risikoanalysen machen und Vorsorge treffen können, beispielsweise, wie tief ein Gebäude liege und wie gefährdet sie durch Starkregenereignisse seien, sagte Goldschmidt. Die Karten sollen durch die Kommunen erstellt werden. Demnach soll es den Kommunen auch ermöglicht werden, die Maßnahmen zur Vorsorge, wie etwa der Bau von Wasserrückhaltebecken, in die Abwassergebühren einfließen zu lassen. Dies unterstütze die Kommunen bei der Finanzierung.
Das Land bekomme durch die Gesetzesnovelle ebenfalls die Möglichkeit einer Verordnungsermächtigung. Damit können laut des Umweltministers Gemeinden dazu verpflichtet werden, Wasserkonzepte zu entwickeln. Dabei geht es nicht nur um die Maßnahmen vor Niederschlag, sondern auch um das Wasserangebot allgemein. Die Gemeinden müssten sich künftig damit auseinandersetzen, wie in trockenen Zeiten Wasserbedarfe befriedigt und etwa auf zurückgehaltenes Wasser zurückgegriffen werden kann.
Erhöhung der Landesabgabe
Für die Bürgerinnen und Bürger in Schleswig-Holstein wird sich durch die Gesetzesnovellierung zudem der Preis der Landeswasserabgabe erhöhen. Diese werde nach dem Inflationsausgleich nachjustiert, womit es bei einem Vier-Personen-Haushalt zu zusätzlichen Kosten von bis zu 5,40 Euro kommen werde, erklärte Umweltminister Goldschmidt. Damit würden pro Jahr rund sieben Millionen Euro erwirtschaftet, die für den Rückhalt des Wassers im Land genutzt werden sollen.