CDU-Spitzenkandidat: Landtags-Ausschüsse wollen Auskunft zu Redmanns Alkoholfahrt

Betrunken auf dem E-Scooter: Gegen den CDU-Spitzenpolitiker Redmann wird ermittelt. Abgeordnete sehen Ungereimtheiten im Umgang mit dem Fall und wollen Aufklärung in einer Ausschuss-Sondersitzung.

Die Alkoholfahrt auf einem E-Scooter in Potsdam überschattet den Wahlkampf des CDU-Spitzenkandidaten Jan Redmann rund zwei Monate vor der Landtagswahl im Brandenburg. Nach der Polizeikontrolle räumte er am folgenden Nachmittag seine Fehler öffentlich ein und kündigte einen transparenten Umgang damit an. 1,3 Promille ergab der Atemalkoholwert, auch das Ergebnis der Blutprobe will Redmann noch öffentlich machen. 

Die Opposition im Landtag, aber auch die Koalitionspartner SPD und Grüne haben offene Fragen vor allem wegen des Umgangs mit den Informationen zur Polizeikontrolle Redmanns. Innen- und Justizministerium sollen heute in einer Ausschuss-Sondersitzung Stellung beziehen. Zudem wird wegen des Verdachts ermittelt, dass Behördengeheimnisse verraten wurden. 

Linksfraktion hegt Verdacht der Einflussnahme 

In der Ausschuss-Sitzung geht es um den Umgang mit sogenannten WE-Meldungen der Polizei, also Meldungen wichtiger Ereignisse, über die das Innenministerium vertraulich zu unterrichten ist. Wie ist das Ministerium mit der internen Meldung der Polizei über die Alkoholfahrt des Politikers umgegangen? Hat jemand Einfluss genommen? Die Linksfraktion hegt den Verdacht, die Staatskanzlei etwa sei später als sonst üblich in Kenntnis gesetzt worden, damit Redmann ein Zeitfenster bekomme, um sich zu öffentlich erklären. Die CDU hält die Sondersitzung für überzogen. 

Redmann war am Abend des 11. Juli kontrolliert worden. Laut Polizei wurde das Innenministerium am Morgen darauf telefonisch über die Alkoholfahrt informiert. Um Persönlichkeitsrechte Redmanns nicht zu verletzen, sei eine schriftliche Information erst später elektronisch übermittelt worden. Da hatte der CDU-Landes- und Fraktionschef die Öffentlichkeit bereits selbst informiert und den Fehler eingeräumt.

LKA stellt Anzeige wegen Verdachts der Verletzung des Dienstgeheimnisses

Im Zusammenhang mit der Alkoholfahrt besteht laut Innenministerium der Verdacht, dass Behördengeheimnisse verraten wurden. Ein Sprecher des Ministeriums teilte der dpa am Dienstag mit, das Landeskriminalamt (LKA) habe von Amts wegen Anzeige wegen des Verdachts der Verletzung des Dienstgeheimnisses und der besonderen Geheimhaltungspflicht aufgenommen. Es geht um den Verdacht, dass vertrauliche Meldungen der Polizei – also Meldungen wichtiger Ereignisse – an unberechtigte Dritte weitergegeben wurden. Zuvor berichtete der „Tagesspiegel“. WE-Meldungen sind laut Innenministerium grundsätzlich als Verschlusssache eingestuft.

Es sei nicht vorgesehen, dass zusätzlich andere Stellen der Landesregierung WE-Meldungen weitergeleitet bekämen, da WE-Meldungen ausschließlich zur Information des Innenministeriums als oberster Dienstbehörde erfolgten, so der Sprecher des Innenressorts. „Die einzige Ausnahme ist der Ministerpräsident persönlich, dem alle elektronisch eingehenden WE-Meldungen über einen automatisierten Verteiler weitergeleitet werden.“ Diese Ausnahmeregelung habe der Innenminister auf Bitte des Ministerpräsidenten festgelegt. Ein Regierungssprecher sagte dem „Tagesspiegel“ noch: „Selbstverständlich werden von uns keine WE-Meldungen an unberechtigte Dritte weitergegeben.“