Saubere Energie: Balkonkraftwerk: Wann dürfen Vermieter Mini-PV-Anlagen verbieten?

Der Bundestag hat beschlossen, dass Vermieter die Installation eines Balkonkraftwerks nicht mehr verbieten dürfen – zumindest nicht ohne einen triftigen Grund. Damit soll es für Mieter attraktiver werden, eigenen Solarstrom zu produzieren. Wir klären auf, wann der Vermieter doch sein Veto einlegen darf.

Balkonkraftwerke sind laut Statista immer öfter auf deutschen Balkonen zu finden. Kein Wunder, immerhin schwanken die Energiepreise stark und Strom wird teurer. Warum sich also nicht zumindest zum Teil mit eigenem, grünen Strom versorgen? Kleine Mini-PV-Anlagen sind gerade für Mieter in großen Städten interessant, denn sie sind kompakt und lassen sich auch auf kleinem Raum installieren. Die Frage ist allerdings: Was sagt der Vermieter dazu? 

Mieterrechte werden weiter gestärkt

Der Bundestag möchte es den Mietern noch leichter machen, Balkonkraftwerke zu montieren und damit eigenen Haushaltsstrom zu gewinnen. Darum wurde Anfang Juli von der Bundesregierung ein neues Gesetz verabschiedet, das in das Mietrecht eingreift und es Eigentümern und Vermietern zukünftig erschwert, gegen kleine, steckerfertige Solaranlagen vorzugehen. Exakt heißt das, Vermieter dürfen die Installation ohne einen wirklich triftigen Grund nicht mehr verbieten.

Bisher war eine ausdrückliche Zustimmung des Vermieters oder der Eigentümergemeinschaft zwingend notwendig. Und nicht selten haben Vermieter ihre Zustimmung verweigert – dafür war noch nicht einmal eine Begründung nötig. Mit der gesetzlichen Änderung haben Mieter nun einen allgemeinen Anspruch, Balkonkraftwerke zu nutzen. In dem Wort „allgemein“ steckt aber schon die Krux – denn ganz so einfach ist es wie immer nicht. Zwar sind in dem Zuge die Rechte der Mieter weiter gestärkt worden, dennoch muss der Vermieter nach wie vor informiert werden, wenn ein Balkonkraftwerk zu Hause einzieht. Und theoretisch kann er durchaus noch dagegen vorgehen.

Wer noch mit dem Gedanken spielt, ein Balkonkraftwerk zu kaufen und auf der Suche nach einer einfachen, steckerfertigen Lösung ist, kann sich bei dem Anbieter Kleines Kraftwerk umschauen. Hier gibt es kleine PV-Anlagen für die Installation am Balkongeländer, an der Hausfassade oder auf dem Dach.

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Den Klimaschutz vorantreiben

Bereits im letzten Quartal wurde es den Mietern leichter gemacht, Balkonkraftwerke zu installieren. Innerhalb des Solarpakets I ist es zu folgenden Änderungen gekommen:

Anmeldung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur vereinfachtNicht-digitale Zähler dürfen vorübergehend genutzt werdenEbenso dürfen normale Schuko-Steckdosen genutzt werdenDer Wechselrichter darf eine höhere Leistung bis 800 Watt mitbringen

Ziel der Bundesregierung ist es, mit den neuen Gesetzen und vereinfachten Regeln die bürokratischen Hürden weiter abzubauen. Auch private Haushalte sollen auf möglichst einfache Weise zum Klimaschutz beitragen können.

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Die Nachfrage bei Balkonkraftwerken steigt

Die Zahlen des Marktstammdatenregister sind eindeutig: Es werden aktuell so viele Balkonkraftwerke angemeldet wie nie. Laut Tageschau.de ist aktuell ein Zuwachs von 52 Prozent zu verzeichnen. Die neuen Gesetze und Regeln dürften weiter dazu beitragen, dass die kleinen PV-Anlagen auf immer mehr Balkonen zu finden sind. 

Mittlerweile sind Balkonkraftwerke schon wirklich preiswert zu haben. Auf großen Online-Marktplätze wie Ebay und Amazon ist die Auswahl groß, und Interessierte können sich steckerfertige Solaranlagen nach ihren ganz individuellen Vorstellungen aussuchen.

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Fazit

Werden bei der Installation eines Balkonkraftwerks keine baulichen Veränderungen vorgenommen, darf der Vermieter seine Zustimmung nicht mehr per se verweigern. Dennoch sollten Mieter vorher mit dem Vermieter sprechen und die Pläne offenlegen – vor allem, wenn Module an der Fassade installiert werden und dafür gebohrt werden muss. Der Vermieter kann in bestimmten Fällen noch widersprechen, wenn er die Bausubstanz gefährdet sieht oder ein deutlicher optischer Makel zustande kommt. Es gibt also nach wie vor noch eine kleine Grauzone, in welcher der Vermieter einschreiten kann. Wer transparent vorgeht, sollte aber nicht mehr unbedingt Steine in den Weg gelegt bekommen.

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