Seit 2011 sind hunderttausende Menschen vor Krieg und Gewalt in Syrien nach Deutschland geflohen. Ein Gericht in Münster zweifelt nun am pauschalen Schutz für Bürgerkriegsflüchtlinge aus dem Land.
Für Asylbewerber aus Syrien sieht das Oberverwaltungsgericht Münster laut aktuellem Urteil zur Zeit keine pauschale Gefahr durch einen Bürgerkrieg mehr. Die erste obergerichtliche Entscheidung dieser Art stehe damit gegen die bislang gängige Praxis beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, syrischen Asylbewerbern im Regelfall subsidiären Schutz als Bürgerkriegsflüchtlinge zuzusprechen, sagte ein Sprecher des höchsten NRW-Verwaltungsgerichts über die jetzt erst veröffentlichte Entscheidung von vergangenem Dienstag.
Dieser eingeschränkte Schutz gilt für Menschen, die nicht als individuell verfolgte Flüchtlinge anerkannt werden, aber stichhaltige Gründe liefern, warum ihnen bei einer Rückkehr in ihr Herkunftsland ernsthafte Schäden – etwa durch Bürgerkrieg – drohen. Auch für Syrien war in Asylverfahren bislang im Regelfall von einer solchen ernsthaften Bedrohung des Lebens oder der körperlichen Unversehrtheit von Zivilisten infolge des innerstaatlichen Konflikts dort ausgegangen worden.
Zuletzt hatte es zum Beispiel vom Landkreistag und aus der Union Forderungen gegeben, Syrern den subsidiären Schutz – der bereits die unterste Ebene für Schutzsuchende ist – nicht mehr zuzusprechen. Dagegen wandte sich der Verband Pro Asyl, der dadurch eine Aufwertung des Regimes von Machthaber Baschar al-Assad befürchtet.
Gericht hält Gefahr für Asylbewerber in Syrien nicht für hoch
Im Falle des Klägers – einem syrischen Staatsangehörigen aus der Provinz Hasaka – sah das Gericht die entsprechenden Voraussetzungen weder in dessen Heimatregion im Nordosten noch in Syrien allgemein als gegeben an und wies die Klage ab.
Zwar gebe es in der Provinz Hasaka noch bewaffnete Auseinandersetzungen und gelegentliche Anschläge, diese erreichten jedoch kein solches Niveau mehr, dass Zivilpersonen damit rechnen müssten, getötet oder verletzt zu werden, begründete der zuständige Senat seine Entscheidung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Auch wenn die Revision nicht zugelassen wurde, kann dagegen Beschwerde eingelegt werden.
Gericht: Kläger wegen Straftaten ohnehin von Asylschutz ausgeschlossen
Im vorliegenden Fall benannten die Richter zudem einen weiteren Grund, der sowohl gegen die Anerkennung als Flüchtling als auch die des subsidiären Schutzes spreche: Der klagende Syrer hatte sich vor seiner Einreise nach Deutschland an der Einschleusung von Menschen aus der Türkei nach Europa beteiligt. Er war laut Gericht deswegen in Österreich bereits zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden.
Schon wegen der von ihm begangenen Straftaten sei er daher von der Zuerkennung subsidiären Schutzes ausgeschlossen, betonte nun das Gericht. Der Kläger war vor Gericht gezogen, weil er den vollen Schutzstatus als Flüchtling zugesprochen bekommen wollte.