Laut Gesetz sind Betriebe dazu verpflichtet, Menschen mit einer Schwerbehinderung zu beschäftigen. Viele Betriebe in Sachsen-Anhalt kommen dieser Pflicht jedoch nicht oder nur teilweise nach.
In Sachsen-Anhalt kommen viele Betriebe ihrer Pflicht zur Beschäftigung von Schwerbehinderten nicht oder nur teilweise nach. 2022 hatten rund 33 Prozent keine Schwerbehinderten unter ihren sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, teilt die Regionaldirektion der Agentur mit. Vor zwei Jahren seien demnach insgesamt 19.300 Menschen mit Schwerbehinderung beschäftigt gewesen.
39,2 Prozent der Betriebe erfüllten die Beschäftigungspflicht 2022 zumindest teilweise, hieß es. Betriebe, die die Pflicht nur teilweise oder gar nicht erfüllen, müssen eine Ausgleichsabgabe an die Integrationsämter zahlen. Für die Betriebe, die die Pflicht nicht erfüllen, war diese Abgabe zum 1. Januar dieses Jahres erhöht worden.
Über 80 Prozent der beschäftigten Schwerbehinderten waren demnach mindestens 45 Jahre alt. Die meisten Menschen mit Schwerbehinderung arbeiteten den Angaben nach im Verarbeitenden Gewerbe, in der öffentlichen Verwaltung oder im Sozialwesen und Gesundheitswesen.
„Die Förderung der Inklusion von Menschen mit Schwerbehinderung am Arbeitsplatz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die aufgrund der demografischen Entwicklung immer wichtiger wird“, sagt der Vorsitzende der Geschäftsführung der Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen, Markus Behrens. Um Vorurteile abzubauen und eine bessere Integration zu erreichen, sei es entscheidend, dass Unternehmen Unterstützung erhalten.