Wegen einer Altlast der besonderen Art muss die Wahl des Ortschaftsrates von Hennersdorf wiederholt werden. Denn zehn Wähler könnten wegen eines alten Wahlplakates beeinflusst worden sein.
Die Wahl des Ortschaftsrates von Hennersdorf (Landkreis Mittelsachsen) muss wiederholt werden. Als Grund gibt die Kommunalaufsicht einen Verstoß gegen das Neutralitätsgebot an. Das Problem: Briefwähler sollten ihre Unterlagen in einem Raum abholen, der bis dato als Lager- und Abstellraum diente und eine brisante Altlast enthielt – ein CDU-Plakat der Landtagswahl 2019.
Das fiel schließlich auch im Zuge der Wahlprüfung auf. Doch bis die Räumlichkeit aufgeräumt war, hatten schon zehn Wähler ihre Unterlagen abgeholt. „Eine Beeinflussung der Wahlentscheidung der zehn Wähler kann nicht ausgeschlossen werden“, hieß es nun. Das Gebot der Wahlgleichheit sei eine wesentliche Wahlvorschrift, gegen die dadurch verstoßen worden sei.
Für den Ortschaftsrat von Hennersdorf waren sechs Plätze zu vergeben. Zwei gewann die CDU, vier gingen an eine Wählervereinigung. Insgesamt waren 494 Stimmen abgegeben worden. 30 davon – jeder Wähler hatte drei Stimmen – könnten unter dem Einfluss des CDU-Plakates abgegeben worden sein.