Prozess wegen Körperverletzung: Geldstrafe unter Vorbehalt für Jérôme Boateng

Jérôme Boateng wurde wegen Körperverletzung vom Landgericht München zu einer Strafe von 200.000 Euro unter Vorbehalt verwarnt.

Das Urteil im Prozess von Jérôme Boateng (35) ist gefallen: Wie mehrere Medien übereinstimmend berichten, wurde der ehemalige Profi des FC Bayern München und Fußball-Weltmeister von 2014 am Freitag (19. Juli) vor dem Landgericht München wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 200.000 Euro (40 Tagessätze à 5.000 Euro) unter Vorbehalt verwarnt. Der Fußballer muss die Strafe erst zahlen, wenn er sich etwas zuschulden kommen lässt.

Staatsanwaltschaft forderte höhere Geldstrafe

Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor im Prozess wegen Körperverletzung eine Summe von 1,2 Millionen Euro gefordert. Die Richterin erklärte zum Urteil, dass von dem Vorwurf des „notorischen Frauenschlägers“ gegen den Fußballstar im Verfahren nichts übrig geblieben sei. Am letzten Verhandlungstag hatte sich Jérôme Boateng laut „Bild“ in seinem Schlusswort beim Gericht dafür bedankt, „dass endlich mal ein Gesamtbild genommen wurde. Ich musste mich mal verteidigen und öffentlich äußern. Irgendwann ist mal gut.“

Er habe einen Fehler gemacht und möchte sich „am meisten“ bei seinen Kindern entschuldigen. Eine ehemalige Partnerin hatte dem Fußballer vorgeworfen, in einem Urlaub 2018 von ihm attackiert worden zu sein. Die Vorwürfe hatte Boateng zurückgewiesen. In den vergangenen Jahren gab es bereits mehrere gerichtliche Verfahren wegen Körperverletzung.