Als die Corona-Pandemie ausbrach, wurde händeringend nach FFP2-Masken gesucht. Ein Bundesministerium bot viel Geld – und viele Händler beschafften überraschend große Mengen. Das war eine teure Sache.
Im Streit mit einem Maskenlieferanten kassiert der Bund eine Niederlage vor Gericht. Der Bund sei zur Zahlung von rund 86 Millionen Euro plus Zinsen verurteilt worden, teilte das Kölner Oberlandesgericht (OLG) mit (6 U 101/23). Geklagt hatte die Handelsfirma ILTS, die im Frühjahr 2020 nach Ausbruch der Corona-Pandemie an einer offenen Ausschreibung teilgenommen hatte, in der das Bundesgesundheitsministerium hohe Preise versprochen hatte. Daraufhin bekam der Bund von einer Fülle an Händlern viel mehr Masken als gedacht.
Bei einem großen Teil der Ware verweigerte das Ministerium später die Annahme. Das war aus Sicht des OLG Köln aber nicht rechtmäßig. Das Urteil könnte eine gewisse Signalwirkung für andere ähnliche Fälle haben, die noch anhängig sind. Es ist noch nicht rechtskräftig.
Auf das Bundesgesundheitsministerium könnten insgesamt Milliardenkosten zukommen. Das setzt den damaligen Bundesgesundheitsminister und heutigen Oppositionspolitiker Jens Spahn von der CDU unter Druck.