Die Kinder ein paar Tage früher aus der Schule zu nehmen, um billiger in den Urlaub zu fliegen, kann am Ende auch teurer werden: Die Schulbehörden reagieren.
Hunderte Familien in Nordrhein-Westfalen riskieren jedes Jahr saftige Bußgelder für eigenmächtig verlängerte Schulferien. Im vergangenen Jahr wurden von den Bezirksregierungen in NRW rund 2000 Verfahren im Zusammenhang mit Ferien eingeleitet. Das ergab eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur in Düsseldorf bei den fünf Mittelbehörden in der Landeshauptstadt, in Köln, Arnsberg, Münster und Detmold. Auch im laufenden Jahr sind demnach von den Schulen bereits zahlreiche Fälle gemeldet worden.
In den Zahlen nicht enthalten sind Verfahren für Grund- und Hauptschulen sowie einen Großteil der Förderschulen. Sie werden von den Schulämtern der Kommunen geführt.
Der Bußgeldrahmen für unentschuldigtes Fehlen liegt zwischen 300 und 1000 Euro. Geahndet wird damit nicht nur die „Ferienverlängerung“ – etwa mit Blick auf billigere Flüge – sondern auch Schwänzen aus anderen Anlässen. Der selbst genehmigte Sonderurlaub und Wiederholungsfälle würden „bei der Bemessung besonders schwer gewichtet“, warnte eine Sprecherin der Bezirksregierung Münster.
Im Erlass des Schulministeriums zur Teilnahme am Unterricht heißt es: „Unmittelbar vor und im Anschluss an die Ferien darf eine Schülerin oder ein Schüler nur beurlaubt werden, wenn die Beurlaubung ersichtlich nicht dem Zweck dient, die Schulferien zu verlängern, preisgünstigere Urlaubstarife zu nutzen oder möglichen Verkehrsspitzen zu entgehen.“