Prozesse: 17-jährige Inline-Skaterin getötet: Urteil erwartet

Ein 43-Jähriger ist angeklagt, eine 17-jährige Inline-Skaterin mit einem Messer getötet zu haben. Bis zum Ende des Prozesses bleibt das Motiv unklar. Nun wird das Urteil gegen den Deutschen erwartet.

Gut vier Monate nach Beginn des Prozesses um den Mord an einer 17-jährigen Inline-Skaterin in Barenburg (Landkreis Diepholz) wird heute Mittag das Urteil am Landgericht Verden erwartet. Der angeklagte 43-jährige Deutsche soll drei Tage nach der Tat im September 2023 zwei weitere Frauen schwer verletzt haben: Zunächst soll er eine 30-Jährige auf einem Parkplatz eines Fast-Food-Restaurants in Sulingen (Landkreis Diepholz) mit einem Messer attackiert haben. 

Kurz danach soll er mit seinem Auto in der Region Hannover gezielt auf eine 18-jährige Joggerin zugefahren sein. Die junge Frau wurde nach Angaben von Staatsanwältin Annette Marquardt „13 bis 17 Meter durch die Luft geschleudert“. Die Anklage geht von zweifachem versuchten Mord aus. 

Keine Angaben zum Motiv

Bis zuletzt blieb das Motiv für die Taten unklar. Die Nebenklagevertreter hatten noch am letzten Verhandlungstag mit emotionalen Worten versucht, den Angeklagten dazu zu bewegen, sich zu äußern. Der Angeklagte, ein Landwirtschaftsmeister, hatte im Laufe des Prozesses angegeben, er könne sich nur noch bruchstückhaft erinnern. Die Staatsanwältin hatte in ihrem Plädoyer betont, sie glaube ihm seinen „Blackout“ nicht. Sie gehe von einem „planvollen Vorgehen“ aus. Zeugen hatten den Angeklagten als empathielos und Einzelgänger beschrieben. 

Angeklagter ist voll schuldfähig

Alle drei Frauen waren Zufallsopfer. Laut psychiatrischem Gutachter ist der Angeklagte voll schuldfähig. Sowohl Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft plädierten auf eine lebenslange Freiheitsstrafe. Strafverschärfend beantragte die Staatsanwaltschaft die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld und die Anordnung von Sicherungsverwahrung. Als Mordmerkmale nannte die Anklagevertreterin Heimtücke und niedrige Beweggründe. Der Angeklagte ist vorbestraft, er wurde nach Angaben einer Gerichtssprecherin 2017 wegen eines versuchten sexuellen Missbrauchs zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.