Weil sie Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft teilweise versteckt oder nicht bearbeitet haben soll, ist eine 46-jährige frühere Justizmitarbeiterin vom Amtsgericht Düsseldorf zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Die Angeklagte erhielt wegen Strafvereitelung im Amt und Verwahrungsbruchs eine Geldstrafe von 4200 Euro, wie eine Gerichtssprecherin am Montag sagte. Laut Anklage soll die Frau vor allem Jugendstrafsachen sowie Sexualdelikte bearbeitet haben und mit ihrem Arbeitspensum überfordert gewesen sein.
Die Taten trugen sich demnach zwischen November 2022 und Juli 2023 zu. Wegen der Überforderung soll die Frau laut Anklage ohne Befugnis die Wiedervorlagefristen von Akten verlängert haben. Ziel sei gewesen, diese erst später oder bestenfalls gar nicht bearbeiten zu müssen. Außerdem habe sie einen Teil der Akten in den Räumlichkeiten der Geschäftsstelle für Jugendstrafsachen und Sexualdelikte versteckt.
In der Folge wurden die Akten den zuständigen Staatsanwältinnen und Staatsanwälten zu spät oder gar nicht vorgelegt. Damit sei auch die Strafverfolgung in den jeweiligen Verfahren verzögert worden. In einigen Fällen wurde die Verfolgung laut Anklage wegen eingetretener Verjährung ganz vereitelt.
Laut der Gerichtssprecherin akzeptierte die Angeklagte das am Montag verkündete Urteil. Rechtskräftig ist die Entscheidung aber noch nicht, die Staatsanwaltschaft kann noch in Berufung gehen.