Wegen Mordes an seiner pflegebedürftigen Ehefrau ist ein 72-Jähriger zu neun Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht Berlin kam laut seinem Urteil vom Freitag zu dem Schluss, dass er die 59-Jährige Ende Dezember erst mehrmals mit einem Hammer auf den Hinterkopf geschlagen, sie dann mit einem Elektrokabel stranguliert und schließlich mit einem Küchenmesser auf sie eingestochen hatte.
Der Angeklagte gestand die Tat und berief sich darauf, dass er mit der Pflege seiner Frau überfordert gewesen sei. Die Frau hatte im Jahr 2022 einen Schlaganfall erlitten und war seitdem auf der rechten Seite gelähmt. Das Gericht folgte der Argumentation des Rentners aber nicht, wie es nun mitteilte.
Er habe seine Frau in ein Zimmer der gemeinsamen Wohnung gelockt, in dem die Instrumente bereits gelegen hätten, mit denen er sie später getötet habe. Im Moment des ersten Angriffs mit dem Hammer sei die Frau völlig arg- und wehrlos gewesen. Damit sei das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt, hieß es.
Der Vorsitzende Richter sprach in seiner Urteilsbegründung von einer „schändlichen“ Tat. Die Frau habe ihrem Ehemann auch in schlechten Zeiten vertrauen dürfen. Dieser habe die angebotene Unterstützung bei der Pflege nicht in vollem Umfang angenommen und sich seiner Frau stattdessen „entledigt“. Mit dem Urteil habe das Gericht ein klares Signal senden wollen.
Da der Angeklagte psychisch beeinträchtigt ist und deswegen nur vermindert schuldfähig, wurde keine lebenslange Freiheitsstrafe gegen ihn verhängt. Das Urteil gegen ihn ist noch nicht rechtskräftig. Es kann noch mit einer Revision angefochten werden.