Nach der Sprengung eines Bankautomaten stirbt ein Mensch bei der Fluchtfahrt. Die Anklage plädiert auf eine lebenslange Strafe wegen Mordes. Die Verteidigung spricht von fahrlässiger Tötung.
Im Prozess um eine Geldautomatensprengung mit einem Toten nach einem Unfall hat die Staatsanwaltschaft eine lebenslange Freiheitsstrafe für den Fahrer des Fluchtautos gefordert. Wegen Mordes.
Der 30-Jährige soll bei der halsbrecherischen Flucht vor der Polizei den Unfall verursacht haben, bei dem ein 45-jähriger unbeteiligter Mann starb. Zuvor soll er mit zwei anderen Männern in Wiernsheim nahe Pforzheim einen Geldautomaten gesprengt haben. Die Verteidiger des Mannes plädierten vor dem Landgericht Karlsruhe auf fahrlässige Tötung, ohne einen Strafrahmen zu nennen.
Für zwei weitere Männer im Alter von 21 und 22 Jahren forderte die Anklage vier Jahre und zehn Monate Haft bzw. vier Jahre und acht Monate. Die Verteidiger hatten sich für jeweils drei Jahre ausgesprochen. Das Gericht fällt am Freitag sein Urteil.
Geisterfahrt über die A6
Die Staatsanwaltschaft legt den drei mutmaßlichen Geldräubern unter anderem Mitwirkung an der Automatensprengung und schweren Bandendiebstahl zur Last; dem 30-Jährigen nach dem Unfalltod des 45-Jährigen überdies Mord. Er soll am 11. November vergangenen Jahres nach dem Geldraub mit hohem Tempo übers Land gerast sein. Anschließend soll er als Geisterfahrer auf die A6 gefahren sein, wo er mit einem Transporter kollidierte. Der Beifahrer im Transporter wurde dabei so schwer verletzt, dass er einige Tage später starb.
Die drei Angeklagten sind seit November in Untersuchungshaft. Sie haben alle die niederländische Staatsbürgerschaft. Im Fluchtwagen fand die Polizei über 41.000 Euro Bargeld aus der Automaten-Sprengung in Wiernsheim sowie Sprengstoff. Am Gebäude entstand ein Schaden von rund 250.000 Euro.
In Deutschland gibt es immer wieder Sprengungen von Geldautomaten. Die Spuren führen immer wieder in die Niederlande.