Patientendaten: Neues Gesetz erleichtert Forschung mit Patientendaten in MV

Die Landesdatenschutzbehörde sieht Handlungsbedarf beim Thema Datensicherheit. Verantwortlich seien die Kliniken.

Die Kliniken in Mecklenburg-Vorpommern dürfen Daten ihrer Patienten künftig leichter für die Forschung nutzen. Ein entsprechendes Gesetz beschloss der Landtag in Schwerin. Es geht dabei um persönliche Daten der Patienten, Daten aus bildgebenden Verfahren, Biomaterialien sowie genetische Daten. Die Krankenhäuser dürfen die Daten untereinander austauschen. Künstliche Intelligenz darf damit trainiert werden. 

Datenschützer sieht Handlungsbedarf

Das Gesetz bedeute eine wichtige Erleichterung für die medizinische Forschung, erklärte Gesundheitsministerin Stefanie Drese (SPD). Nach ihren Worten haben die bisherigen Regelungen des Datenschutzes klinische Forschungsvorhaben erschwert oder sogar verhindert. Zugleich betonte die Ministerin, der Datenschutz bleibe gewährleistet und wer nicht wolle, dass seine Daten genutzt würden, könne jederzeit widersprechen. Bei jedem Forschungsvorhaben müsse zudem vorher eine Ethikkommission das öffentliche Interesse feststellen.

Die Landesdatenschutzbehörde betonte in einer Anhörung vor der Verabschiedung des Gesetzes, Voraussetzung für die Nutzung der Patientendaten seien sichere Strukturen, für die stets das Krankenhaus verantwortlich sei. Hier sehe man „akuten Handlungsbedarf“. Es seien mehrere Fälle bekanntgeworden, in denen Forscher auf nicht hinreichend abgesicherten Privatgeräten oder gar auf Plattformen Patientendaten verarbeitet hätten.