Eine Polizei-Auszubildende soll einen dunkelhäutigen Kollegen beleidigt und Affengesten gemacht haben. Das kommt sie nun womöglich teuer zu stehen.
Eine angehende Polizistin soll wegen rassistischer Äußerungen eine Geldstrafe von 8.400 Euro zahlen. Das Amtsgericht Tiergarten sprach die 35-jährige Frau der Beleidigung in zwei Fällen sowie der Volksverhetzung schuldig. Einen Kollegen habe sie in einem Fall bei Trainingseinheiten in der Berliner Polizeiakademie aufgefordert, „Sitz zu machen“. Einen Monat später habe sie ihn als „asozial“ beleidigt und gesagt, er solle Deutsch lernen. Zuletzt habe sie Affengestiken in Richtung des 32-Jährigen gemacht. Die Geste sei „Rassismus und nichts anderes“, sagte der Vorsitzende Richter. Berufung gegen das Urteil ist möglich.
Um drei mutmaßliche Taten zwischen Juli und August 2023 ging es in dem Prozess. Laut Staatsanwaltschaft hat die 35-Jährige durch ihr Verhalten „eine bestimmte Bevölkerungsgruppe in einer Form verächtlich gemacht, die das Vertrauen in die Rechtssicherheit stören kann“. Der Staatsanwalt sagte in seinem Plädoyer, er sehe in der Angeklagten „keine gefestigte Rassistin“, aber sie müsse sich wegen rassistischer Äußerungen verantworten. „Diese zielten klar darauf ab, den Mann zu diskreditieren.“
Angeklagte: „Rassismus ist mir völlig fremd“
Die Angeklagte, die inzwischen Polizeibeamtin auf Probe ist, wies die Vorwürfe zurück. „Rassismus ist mir völlig fremd“, sagte die 35-Jährige. Sie als Anwärterin sei von Mitschülern gemobbt worden. Der 32-Jährige habe ihr „etwas anhängen“ wollen. Die Geste, zu der sie sich durch ihn provoziert gefühlt habe, sei durch den Mann „falsch interpretiert worden“. Es habe sich um eine scherzhafte „Hühnergeste“ gehandelt.
Der Kollege hatte nach Gesprächen in der Polizeiakademie gegen die damalige Mitschülerin Anzeige erstattet. „Ich fühlte mich durch Affengestik rassistisch beleidigt“, sagte der heutige Polizeibeamte im Prozess. Eineinhalb Jahre lang habe es zwischen ihm und der Frau keine Probleme gegeben. Warum es dann zu Spannungen kam, könne er nicht erklären. Ein weiterer damaliger Anwärter sagte als Zeuge, auch er habe die Pose in Richtung des 32-Jährigen gesehen. Die Frau habe ihre Fäuste in Richtung ihrer Achseln bewegt und Affengestiken nachgemacht.
Mit den verhängten 120 Tagessätzen zu je 70 Euro folgte das Gericht dem Antrag des Staatsanwalts. Der Verteidiger hatte auf Freispruch plädiert. In der Klasse habe eine frauenfeindliche Atmosphäre geherrscht – „es mündete in Mobbing“, sagte der Anwalt. Er halte die Vorwürfe für „konstruiert“.
Polizeigewerkschaft begrüßt Urteil
Sollte das Urteil rechtskräftig werden, müsse die Angeklagte mit erheblichen beruflichen Nachteilen rechnen, hieß es weiter im Urteil. Das sei bei der verhängten Strafe berücksichtigt worden. Die Polizeibeamtin auf Probe werde im Fall einer rechtskräftigen Verurteilung wohl aus dem Dienst entfernt, heiß es am Rande. Ob die Frau Berufung gegen das Urteil einlegen wird, blieb zunächst offen.
Die Berliner Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßte den Richterspruch. „Das ist ein sehr deutliches und angemessenes Urteil, an dem sich auch die folgenden disziplinarrechtlichen Maßnahmen orientieren sollten“, hieß es in einer Stellungnahme der Gewerkschaft. „Wir stehen als GdP für eine weltoffene moderne Hauptstadtpolizei und da ist kein Millimeter Platz für rassistisches oder sexistisches Gedankengut.“