Seit 1. Juli dürfen in Deutschland Cannabis-Anbauvereine zugelassen werden. In Hamburg ist die Gründung von fünf landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften dieser Art geplant.
Nach der Legalisierung des Cannabis-Anbaus zum Eigenbedarf haben bislang fünf Vereinigungen in Hamburg einen Antrag auf eine Genehmigung gestellt. Eine Genehmigung sei noch nicht erteilt worden, teilte das zuständige Bezirksamt Altona mit. Nach dem neuen Cannabis-Gesetz gelten für die Vereine oder Genossenschaften strenge Auflagen. Nur Erwachsene, die seit mindestens sechs Monaten in Deutschland leben, dürfen Mitglied sein. Die Vereinigungen dürfen keinen Gewinn machen und Cannabis nur zum Eigenbedarf der Mitglieder anbauen. Diese Regelung trat zum 1. Juli in Kraft.
Samen und Stecklinge für Nicht-Mitglieder
Bereits seit 1. April dürfen über 18-Jährige in Deutschland 25 Gramm Haschisch oder Marihuana bei sich haben. Zu Hause ist der Besitz von 50 Gramm erlaubt. Außerdem dürfen drei Pflanzen pro Erwachsenem angebaut werden. Anbauvereinigungen können pro Monat bis zu sieben Cannabis-Samen und fünf Stecklinge an Nicht-Mitglieder zum Selbstkostenpreis abgeben.
Cannabis-Club-Gründer kritisiert Beschränkungen
Auf einer Expertentagung an der Universität Hamburg Ende Mai hatte der Gründer des Cannabis Social Clubs Hamburg, Andreas Gerhold, die engen Grenzen des Gesetzes für Selbstversorger und Gelegenheitskonsumenten kritisiert. Anbauvereine müssten sich ausschließlich über Mitgliedsbeiträge finanzieren und dürften keine Angestellten haben, weder eine Verwaltungskraft noch eine Reinigungskraft oder einen Gärtner. Alle Arbeiten sollten ehrenamtlich erledigt werden. Alte, Behinderte oder auch Berufstätige könnten sich daher kaum beteiligen. „Gelegenheitskonsumenten sind quasi ausgeschlossen“, schlussfolgerte Gerhold. Er kritisierte auch, dass Ausländer erst nach sechs Monaten und mit geregeltem Aufenthaltsrecht Mitglied einer Anbauvereinigung werden könnten.
Fragen und Antworten des Bundesgesundheitsministeriums