Vor Gerichten in Niedersachsen landen häufiger Sorgerechtsfälle. Der Kinderschutzbund kritisiert, dass das Kindeswohl bei solchen Fällen nicht immer an erster Stelle steht.
Die Zahl der Sorgerechtsfälle vor niedersächsischen Gerichten ist im vergangenen Jahr weiter gestiegen. Vor Amts- und Oberlandesgerichten wurden 2023 insgesamt rund 20.500 Verfahren erledigt, wie das Justizministerium in Hannover auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Das waren etwa 600 mehr als noch ein Jahr zuvor. Seit 2021 steigt die Zahl demnach jährlich an, damals waren es noch rund 18.650 Verfahren.
Laut Ministerium gibt es ein Vorrang- und Beschleunigungsgebot für bestimmte Sorgerechtsfälle – diese Verfahren werden als vorrangig und schneller durchgeführt, wenn etwa das Kindeswohl gefährdet ist. Die Verfahrensdauer erhöhte sich im vergangenen Jahr im Vergleich zu 2022 nur minimal. Bei den Amtsgerichten dauerten sie im Schnitt rund 3,5 Monate, bei den Oberlandesgerichten etwas mehr als drei Monate.
Daniela Rump, Vorsitzende des Kinderschutzbundes Niedersachsen, mahnt, dass das Kindeswohl in allen Entscheidungen oberste Priorität haben muss. „Oftmals wird dem Anspruch, dass das Kindeswohl an erster Stelle stehen muss, nicht ausreichend gerecht. Vielmehr geht es zu häufig vorrangig um die Abwägung der Elterninteressen“, sagte sie Rump. Gerade in Sorgerechtsfragen sei sehr oft der Fokus beim Elternrecht und weniger beim Wunsch oder den Bedürfnissen der Kinder.