Bei der Landtagswahl am 1. September können die Thüringer aus über einem Dutzend Parteien wählen. Ein Newcomer könnte das Zünglein an der Waage werden. Und bei der AfD brodelt es mal wieder.
Knapp zwei Monate vor der Thüringer Landtagswahl steht fest, welche Parteien und Kandidaten auf den Wahlzetteln stehen werden. Der Landeswahlausschuss hat in einer Sitzung 15 Parteien für die Wahl am 1. September zugelassen, wie der Landeswahlleiter mitteilte. Das sind weniger als 2019, als 18 Parteien antraten.
Dafür fällt die Zahl der Bewerber um ein Landtagsmandat diesmal höher aus. 427 Kandidaten bewerben sich um einen Sitz im Landtag, darunter sind 130 Frauen. 2019 waren es 399 Bewerber gewesen. Für den Einzug ins Landesparlament müssen die Parteien mindestens 5 Prozent der Zweitstimmen erreichen.
BSW steht erstmals zur Wahl
Erstmals zur Wahl steht der Thüringer Landesverband des Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW). Es geht mit 32 Bewerbern ins Rennen um die Mandate. Auch die Werteunion von Ex-Verfassungsschutz-Präsident Hans-Georg Maaßen tritt zum ersten Mal an. Auf dessen Landesliste stehen 28 Kandidaten. Die Partei mit den meisten Landtagsbewerbern ist die CDU, die 87 Kandidaten nominiert hat. Auf der Liste der Regierungspartei Linke stehen 50 Namen, ihre Regierungspartner SPD und Grüne haben 47 beziehungsweise 19 Kandidaten nominiert.
Nicht zugelassen wurde Die Satirepartei Die Partei.
AfD fehlen im Wartburgkreis Direktkandidaten
Die AfD, die auf der Landesliste mit 44 Bewerbern antritt, muss im Wartburgkreis in zwei von drei Wahlkreisen ohne Direktkandidaten auskommen. Sowohl Stephan Müller als auch Christoph Walter seien nicht zugelassen worden, teilte das Landratsamt nach einer Sitzung des dortigen Wahlausschusses mit.
Zuvor hatten die beiden eine Niederlage vor dem Erfurter Landgericht erlitten. Sie wollten gerichtlich erreichen, dass der Landesvorstand um Björn Höcke ihre Kandidatur mit einer dafür nötigen Unterschrift unterstützt. Das wurde laut einer Gerichtssprecherin zurückgewiesen. Die Partei hatte laut Medienberichten Formfehler bei der Nominierung der beiden Kandidaten angeführt und sie deswegen nicht unterstützen wollen.