Parkzonen oder Abschnitte zum langsameren Fahren können Kommunen nicht einfach so anordnen. Bei den Voraussetzungen gibt es künftig mehr Flexibilität.
Busspuren, Fahrradwege und Tempo-30-Zonen sollen künftig vor Ort leichter eingerichtet werden können. Der Bundesrat stimmte einer Verordnung der Bundesregierung mit einigen Änderungen zu, die Städten und Gemeinden mehr Spielräume dafür gibt. Auch Bewohnerparkzonen sollen nicht erst als Reaktion auf einen erheblichen „Parkdruck“ in einem Viertel entstehen können. Zum Schutz vor Auffahrunfällen soll es für Lastwagen künftig verboten sein, bei Geschwindigkeiten von mehr als 30 Kilometern pro Stunde Notbremsassistenten abzuschalten.
Die vom Bundesverkehrsministerium vorgelegte Novelle der Straßenverkehrsordnung kann nun mit mehreren Monaten Verspätung kommen. Der Bundesrat hatte zuvor ein zugrundeliegendes Gesetz ausgebremst und erst in den gemeinsamen Vermittlungsausschuss mit dem Parlament geschickt.