Brandenburgs Innenminister Stübgen lässt am Cannabis-Gesetz kein gutes Haar. Auch die Neuregelung zum Straßenverkehr hält er für falsch und riskant.
Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen (CDU) hat die Einführung eines Wirkstoff-Grenzwertes bei Cannabis am Steuer kritisiert und als schweren Fehler bezeichnet. Er befürchtet ein erhöhtes Unfallrisiko im Straßenverkehr.
Nach der Cannabis-Teillegalisierung ließ der Bundesrat ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz passieren, das für den berauschenden Wirkstoff THC einen Grenzwert von 3,5 Nanogramm je Milliliter Blut festlegt – ähnlich wie die 0,5-Promille-Grenze für Alkohol. Bei Überschreitungen drohen Bußgelder und Fahrverbote. In Kraft treten sollen die Neuregelungen für Autofahrerinnen und Autofahrer voraussichtlich noch im Sommer.
Stübgen: Für Polizei fehlen verlässliche Tests bei Verkehrskontrollen
Stübgen sagte einer Mitteilung zufolge: „Die Änderung des Straßenverkehrsgesetzes ist ein schwerer Fehler.“ Es sei derzeit kein verlässlicher Vortest auf dem Markt verfügbar, mit dem das Erreichen des neuen THC-Grenzwertes oder darüber hinaus angezeigt werde. „Ein derartiger Vortest wäre aber erforderlich, um die Handlungs- und Rechtssicherheit für die handelnden Polizeibeamten im Rahmen einer Verkehrskontrolle bestmöglich zu gewährleisten.“
Zum anderen werde durch die Anhebung des Cannabis-Grenzwertes das individuelle Mobilitätsbedürfnis der Cannabiskonsumenten „über den Allgemeinschutz der Verkehrsteilnehmer“ gestellt. Vor allem Gelegenheitskonsumenten könnten die Auswirkungen von Cannabis schwer einschätzen. „Das führt dazu, dass das Risiko für alle Verkehrsteilnehmer steigt, in schwere oder tödliche Unfälle verwickelt zu werden.“
Experten beim Verkehrsgerichtstag für Anhebung des THC-Grenzwertes
Bisher gilt die strikte Linie, dass schon beim Nachweis von Tetrahydrocannabinol (THC) Folgen drohen. Dafür hat sich in der Rechtsprechung ein Wert von 1 Nanogramm etabliert. Beim Verkehrsgerichtstag sprachen sich Experten aber schon 2022 für eine „angemessene“ Heraufsetzung aus. Denn dies sei so niedrig, dass viele sanktioniert würden, bei denen sich eine Fahrsicherheitsminderung nicht begründen lasse.
Das droht an Bußgeld
Künftig gilt per Gesetz: Wer vorsätzlich oder fahrlässig mit 3,5 Nanogramm THC oder mehr unterwegs ist, riskiert in der Regel 500 Euro Bußgeld und einen Monat Fahrverbot. Wenn dazu noch Alkohol getrunken wird, drohen in der Regel 1000 Euro Buße. Für Fahranfänger heißt es künftig wie bei Alkohol: In der zweijährigen Führerschein-Probezeit und für unter 21-Jährige gilt ein Cannabis-Verbot – die Grenze von 3,5 Nanogramm gilt also nicht. Bei Verstößen drohen in der Regel 250 Euro Bußgeld.