Die Grundsteuer gilt mit einem Aufkommen von rund 15 Milliarden Euro pro Jahr in Deutschland als eine der wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen. Ihre Reform ist mit viel Aufwand verbunden.
In Sachsens Finanzämtern sind bisher 327.163 Einsprüche gegen die neuen Grundsteuer-Bescheide eingegangen. In 18.092 Fällen gab man Einsprüchen vollständig oder teilweise statt, in 3.015 Fällen wurden sie vollständig oder teilweise abgelehnt, wie das Finanzministerium in seiner Antwort auf eine Kleine Anfrage aus der AfD-Fraktion des Landtages mitteilte. „Wird dem Einspruch abgeholfen, ergeht ein neuer Bescheid mit entsprechend angepasster Berechnung. In dem Bescheid wird erläutert, dass sich dadurch der Einspruch erledigt“, teilte das Ministerium mit.
„Die hohe Zahl an Einsprüchen zeigt: Die Grundsteuer-Reform ist ein Bürokratiemonster mit vielen Ungerechtigkeiten“, erklärte der AfD-Abgeordnete Norbert Mayer. So würden zum Beispiel wertmindernde Merkmale wie unbebaubare Grundstücksteile oder Lärmbelastung nicht berücksichtigt. „Wir halten den Bodenrichtwert als Grundlage für die Bewertung für ungeeignet.“ Die AfD-Fraktion habe deshalb gefordert, dass Grundstückseigentümer ein eigenes Wertgutachten entgegenstellen können.
Grundsteueraufkommen in Sachsen bei rund 530 Millionen Euro
Laut Mayer ist es bereits absehbar, dass die neue Grundsteuer nicht „aufkommensneutral“ sein wird. „Sie treibt hingegen die Wohnkosten für viele nach oben, auch für die Mieter. Wohnen muss aber günstiger werden, statt immer teurer.“
Die Grundsteuer ist mit einem jährlichen Aufkommen von rund 15 Milliarden Euro in Deutschland eine der wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen. Sie wird auf Grundbesitz erhoben und ist ausschließlich von den Eigentümern zu zahlen. Im Fall der Vermietung kann sie über die Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden. In Sachsen lag das Aufkommen zuletzt bei rund 530 Millionen Euro.
Mit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts wurde die Grundsteuer reformiert. Dazu müssen im Freistaat etwa zwei Millionen Objekte neu bewertet werden. Stadt- und Gemeinderäte entscheiden über die Höhe der sogenannten Hebesätze. Sie sind ein Faktor, mit dem die Höhe der Grundsteuer ermittelt wird.