Die rechtsextremistische Gruppe „Combat 18“ ist seit Jahren verboten. Die Bundesanwaltschaft hat vier Männer angeklagt, die den Verein dennoch weiterbetrieben haben sollen.
Das Düsseldorfer Oberlandesgericht hat die Anklage gegen vier mutmaßliche Rädelsführer der verbotenen rechtsextremen Gruppe „Combat 18 Deutschland“ zugelassen. Zugleich verwies das Gericht das Verfahren an das Landgericht Dortmund. Die Bundesanwaltschaft hatte die vier Männer im Alter von 39 bis 48 Jahren angeklagt.
Die Ermittler werfen den Angeklagten aus Dortmund, Eisenach, Daun und Gießen vor, die Gruppe trotz des Verbots im Oktober 2020 weitergeführt zu haben. Der 48-Jährige habe mindestens 14 konspirative Treffen ausgerichtet. In einem anderen Fall habe er ein Aufnahmeverfahren mit Fragen zum Nationalsozialismus durchgeführt.
Zudem seien Rechtsrockkonzerte organisiert und Tonträger und Kleidungsstücke mit Bezug zu der Gruppe hergestellt worden. Die Vereinigung habe aber nur 20 Mitglieder gezählt. Das Streben der Angeklagten nach einer großen und einflussreichen rechtsextremistischen Bewegung habe letztlich keine erkennbaren Früchte getragen. Deswegen sei der Staatsschutzsenat des Landgerichts Dortmund zuständig.
Im April 2022 waren mehr als 800 Polizisten mit bundesweiten Razzien gegen mehrere rechtsextremistische Gruppierungen vorgegangen – darunter auch „Combat 18“. Die Bundesanwaltschaft hatte Hinweise darauf, dass es auch nach dem Verbot Zusammenkünfte der Gruppe gab. Zwischenzeitlich ermittelte die Behörde gegen 21 mutmaßliche Mitglieder des Vereins. In 17 Fällen waren die Verfahren im Sommer 2023 an die zuständigen Staatsanwaltschaften der Länder abgegeben worden.