Neuer Prozess nach tödlicher Rache: Für tödliche Schüsse in Kiel verurteilte das Landgericht einen Mann zu zwölf Jahren. Folgt nun eine höhere Strafe?
Für tödliche Schüsse auf einen 31-Jährigen nach einer Ohrfeige muss sich ein 25-Jähriger von Montag (9.30 Uhr) an wegen Mordes erneut vor dem Landgericht Kiel verantworten. Eine Revision der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage gegen das erste Urteil vom April 2023 war nach Angaben des Landgerichts erfolgreich. Das Schwurgericht hatte den Angeklagten wegen Totschlags zu zwölf Jahren verurteilt. Zuvor hatten die „Kieler Nachrichten“ über die erfolgreiche Revision berichtet.
Nach Angaben des Landgerichts hatte es vor den tödlichen Schüssen vom 27. Juni 2022 im Kieler Stadtteil Gaarden eine Auseinandersetzung zwischen dem Bruder des Angeklagten und dem Opfer gegeben. Daraufhin soll der Angeklagte den Entschluss gefasst haben, den 31-Jährigen zu töten. Mit einer scharfen Schusswaffe sollen der Angeklagte sowie mehrere Zeugen in Kiel auf das auf einer Bank sitzende Opfer getroffen sein. Im Abstand von nur ein bis zwei Metern soll der Angeklagte den Mann angesprochen, die Waffe gezogen und geschossen haben. Der 31-Jährige erlag später im Krankenhaus seinen Verletzungen.
Gericht sah kein Mordmotiv
Anders als Staatsanwältin und Nebenklage wertete die Kammer die Tat im ersten Prozess nicht als Mord, sondern als Totschlag. Die für eine Verurteilung wegen Mordes notwendigen Merkmale Heimtücke und niedrige Beweggründe sah die Kammer nicht. Tatmotiv sei Rache für eine Ohrfeige gewesen, die das Opfer Stunden zuvor dem jüngeren Bruder des Angeklagten verpasst habe. Der 31-Jährige sei nicht arg- und wehrlos gewesen, als der Angeklagte auf ihn zutrat. Bei der Vorgeschichte sei zumindest eine erhebliche Auseinandersetzung zu erwarten gewesen.
Der Angeklagte hatte die Tat gestanden und auch Reue gezeigt. In seinem Urteil verwies die Kammer im April 2023 auf eine Mitschuld des Opfers. In der Urteilsbegründung sagte der Vorsitzende Richter, der 31-Jährige habe durch sein Verhalten womöglich selbst den Impuls zu den Schüssen gegeben. Vor den tödlichen Schüssen habe er dem Angeklagten „Mach doch! Mach doch! Schieß doch! Schieß doch!“ entgegengerufen, als dieser mit einer Schusswaffe in der Hand etwa einen Meter vor ihm gestanden habe. Er habe den Angeklagten auch als Feigling und Schwächling bezeichnet, „das löste den Impuls für den Schuss aus“.
Das Opfer wurde aus nächster Nähe von mindestens vier Schüssen getroffen. Zwei durchschlugen den Brustkorb und waren tödlich. Für den neuen Prozess sind bislang acht Verhandlungstage angesetzt. Ein Urteil könnte demnach am 9. September fallen.