Der Prozess um die Tötung von drei Menschen durch einen Sportschützen neigt sich dem Ende zu. Nun hatten die psychiatrischen Experten das Wort.
Im Prozess um den Dreifachmord in einem Mehrfamilienhaus in Langweid im Landkreis Augsburg nach einem Streit unter Nachbarn bewerten Sachverständige die Psyche des Angeklagten unterschiedlich. Der von der Justiz beauftragte forensische Gutachter sagte in dem Verfahren vor dem Landgericht Augsburg, dass er keine Persönlichkeitsstörung bei dem 65-Jährigen sehe. Eine von der Verteidigung beauftragte Kollegin des Sachverständigen sah hingegen Hinweise auf erhebliche Einschränkungen bei dem Mann.
Die Gutachten sind für das Gericht wichtig, um eine mögliche eingeschränkte Schuldfähigkeit oder sogar Schulunfähigkeit des Angeklagten für das Urteil beurteilen zu können. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Einsichts- und Steuerungsfähigkeit bei dem Beschuldigten nicht beeinträchtigt war.
Der Gerichtsgutachter Felix Segmiller sagte, dass das Denken des Angeklagten paranoid gefärbt sei und er zwanghafte sowie schizoide Persönlichkeitszüge habe. Nach Ansicht des Gutachters sind diese aber für eine Persönlichkeitsstörung nicht ausreichend.
Verteidiger-Gutachterin sieht psychische Probleme
Die Münchner Psychiaterin Hanna Ziegert sieht hingegen weitergehende Auffälligkeiten. Sie verwies auf das Herzleiden und andere organische Erkrankungen des Mannes und stellte bei dem Angeklagten eine Angststörung, eine Depression und eine mögliche beginnende Demenz fest. Ziegert wurde von dem Verteidiger des Angeklagten als zusätzliche Gutachterin beauftragt.
In dem Prozess ist ein Sportschütze wegen dreifachen Mordes und zweifachen versuchten Mordes angeklagt. Laut Staatsanwaltschaft hatte der deutsche Staatsbürger im Juli 2023 nach einem langen Nachbarschaftsstreit ein 49 und 52 Jahre altes Ehepaar im gemeinsamen Treppenhaus mit Kopfschüssen quasi hingerichtet.
Anschließend soll er eine 72 Jahre alte Nachbarin durch deren Wohnungstür mit einem Schuss in den Kopf getötet haben. Die Gewalttat wurde von einem Opfer mit einer Audioaufnahme dokumentiert, demnach dauerte die Tötung der drei Menschen nur wenige Sekunden.
65-Jähriger behauptet, Erinnerungslücken zu haben
In einem anderen Haus soll der Angeklagte dann noch zwei Angehörige der erschossenen Rentnerin ebenfalls mit Schüssen durch eine Tür verletzt haben. Nach einer kurzen Flucht wurde er dann von der Polizei gestellt und festgenommen.
Der 65-Jährige macht für den Tatzeitraum Erinnerungslücken geltend. Er habe einen „Blackout“, sagte er bereits kurz nach seiner Festnahme. Das Urteil soll in dem Prozess Ende Juli verkündet werden.