Dürfen Mitglieder einer in Teilen rechtsextremen Partei Waffen haben? Die Meinungen darüber gehen auseinander. AfDler können in Bayern zumindest besonders in den Fokus geraten.
Behörden in Bayern können ein AfD-Parteibuch als Hinweis für eine Überprüfung von Waffenerlaubnissen sehen. Eine Parteimitgliedschaft könne „gegebenenfalls als Indiz gewertet werden, das eine Überprüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit rechtfertigt“, teilte das bayerische Innenministerium auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Eine solche Zuverlässigkeit ist Voraussetzung dafür, eine waffenrechtliche Erlaubnis wie einen Waffenschein zu bekommen oder behalten zu dürfen.
Gerichte kommen zu unterschiedlichen Schlüssen
Nach Ansicht des Innenministeriums dürfen Behörden derzeit bei AfD-Mitgliedern nicht automatisch davon ausgehen, dass sie diese Voraussetzung nicht erfüllen. Zwar werde die Partei in Bayern vom Verfassungsschutz wegen des Verdachts beobachtet, verfassungsfeindliche Bestrebungen zu verfolgen. Ob allein dieser Verdacht ausreiche, um bei Mitgliedern eine Unzuverlässigkeit im Sinne des Waffenrechts anzunehmen – das hätten Verwaltungsgerichte bisher unterschiedlich beantwortet, sagte eine Ministeriumssprecherin. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof habe zuletzt die Auffassung vertreten, „dass das Verfolgen von verfassungsfeindlichen Bestrebungen durch die Vereinigung feststehen müsse“ – ein begründeter Verdacht also nicht ausreiche.
Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht war dagegen am vergangenen Montag in zwei Verfahren zu dem Schluss gekommen, der Verdacht verfassungsfeindlicher Bestrebungen reiche für die Feststellung einer waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit aus. Das Gericht wies deshalb Klagen zweier AfD-Mitglieder ab, denen die Erlaubnis zum Waffenbesitz widerrufen worden war.
Ministerium sieht Unterschiede innerhalb der AfD
Die Sprecherin des bayerischen Innenministeriums betonte dagegen, es sei „nicht zu verkennen“, dass „innerhalb der AfD weiterhin eine gewisse Bandbreite unterschiedlicher politischer Positionen vertreten wird“. Wegen dieser Unterschiede könne „eine waffenrechtliche Unzuverlässigkeit derzeit nur angenommen werden, wenn ein Mitglied sich aktiv verfassungsfeindlich betätigt“.
Ob und wenn ja, wie vielen AfD-Mitgliedern im vergangenen Jahr Waffen abgenommen wurden, sagte die Sprecherin auf Nachfrage nicht. „Im Jahr 2023 wurde in Bayern insgesamt 26 Personen, die der rechtsextremistischen Szene zuzuordnen sind, die waffenrechtliche Erlaubnis entzogen“, sagte die Sprecherin. „Hierunter waren auch Mitglieder von Parteien, die im Verdacht verfassungsfeindlicher Bestrebungen stehen.“ Ob das allein wegen der Parteimitgliedschaft erfolgt sei oder wegen zusätzlicher Aktivitäten, werde aber nicht erfasst.