Die AfD-Fraktion zieht gegen den Saar-Landtag vor Gericht. Es geht bei dem Streit um Geld und um Mitwirkungsmöglichkeiten.
Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes beschäftigt sich am Freitag (9.00 Uhr) mit drei Anträgen der AfD-Fraktion gegen den Landtag beziehungsweise dessen Präsidentin. Dabei geht es um Fraktionszuschüsse und um die Besetzung des Untersuchungsausschusses zum Mord an einem Asylbewerber vor mehr als 30 Jahren.
Nach Angaben des Gerichts richten sich zwei Anträge gegen die in den Haushaltsgesetzen der Jahre 2023 und 2024 vom Landtag des Saarlandes verabschiedete Verteilung der Fraktionszuschüsse und die von der Präsidentin zur Auszahlung gebrachten Beträge. „Die Antragstellerin rügt, die Verteilung der Fraktionsausschüsse verletze ihre organschaftlichen Rechte auf gleichberechtigte Mitwirkung im parlamentarischen Betrieb“, heißt es in einer Mitteilung.
Laut AfD-Fraktionschef Josef Dörr hat seine Fraktion seit dem vergangenen Jahr etwa 75.000 Euro weniger zur Verfügung, seitdem der Landtag eine neue Berechnungskomponente zur Verteilung der Gelder für die drei Landtags-Fraktionen beschlossen habe. „Der Beschluss hat uns geärgert. Abgesehen davon, dass es weniger Geld ist und die CDU davon profitiert, haben wir dadurch weniger Gestaltungsmöglichkeiten“, sagte Dörr der Deutschen Presse-Agentur.
Nach Angaben von Landtags-Sprecherin Julia Degen erhielt die AfD im Jahr 2023 Fraktionszuschüsse in Höhe von 477.939 Euro. Für das Jahr 2024 seien 499.169 Euro vorgesehen.
Ein weiteres Verfahren richtet sich am Freitag gegen den vor einem Jahr gefassten Beschluss Jahr zur Größe und Zusammensetzung des Untersuchungsausschusses zum Fall Yeboah. Dieses Gremium, das Mitte Juni seine Arbeit aufgenommen hat, beschäftigt sich mit den rassistischen Anschlägen Anfang der 1990er Jahre im Saarland. Im Fokus steht ein Brandanschlag im September 1991 auf ein Asylbewerberheim in Saarlouis, bei dem der Ghanaer Samuel Yeboah ums Leben kam.
Laut Verfassungsgerichtshof sieht die AfD-Fraktion in der Besetzung des Ausschusses mit nur fünf ordentlichen Mitgliedern, von denen drei der SPD und zwei der CDU angehören, eine Verletzung ihrer Rechte aus Artikel 66, Abs. 2, Satz 1 der saarländischen Verfassung. Demnach sind die Abgeordneten Vertreter des ganzen Volkes.
Nach Angaben einer Gerichtssprecherin handelt es sich bei dem sogenannten Organstreitverfahren um ein kontradiktorisches Verfahren, das auf einen Antrag eingeleitet wird und in dem sich Antragsteller und Antragsgegner gegenüberstehen. Am Freitag werden Vertreter von AfD und Landtag ihre Standpunkte vortragen und der Verfassungsgerichtshof unter der Leitung von Präsident Professor Roland Rixecker gegebenenfalls Fragen stellen. Eine Entscheidung werde es an diesem Tag noch nicht geben. Sie solle innerhalb der nächsten drei Monaten folgen.