Bei Wahlen soll eine Stimme überall gleich viel wert sein. Deshalb muss auch die Zahl der Stimmberechtigten in den Wahlkreisen überall ungefähr gleich groß sein.
In Rheinland-Pfalz ist der Neuzuschnitt einiger Wahlkreise geplant. Hintergrund ist, dass die Zahl der Stimmberechtigten in den Wahlkreisen im Land ungefähr gleich groß sein muss, um den Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit zu gewährleisten. Betroffen seien sechs der 52 Wahlkreise in Rheinland-Pfalz, teilten die Parlamentarischen Geschäftsführer der beiden großen Fraktionen im Landtag, Martin Haller (SPD) und Martin Brandl (CDU), in Mainz mit. An der Gesamtzahl der Wahlkreise ändere sich nichts.
Neue Zuschnitte betreffen Zehntausende Bürger
Betroffen von den geplanten neuen Zuschnitten seien einige Zehntausend Bürger. Für die Menschen würden sich im Alltag keine Änderungen ergeben. Es gehe aber um Rechtssicherheit mit Blick auf die Landtagswahl 2026. Die geplanten Änderungen würden dabei so klein wie möglich, aber so groß wie nötig ausfallen, versicherten die beiden Parlamentarischen Geschäftsführer.
Die regierungstragenden Fraktionen von SPD, Grüne und FDP sowie die größte Oppositionspartei CDU bringen für die geplanten Änderungen des Landtagswahlgesetzes in der nächsten Woche eine gemeinsame Gesetzesänderung ins Parlament in Mainz ein. Eine Verabschiedung des Gesetzes wird nach der Sommerpause im September-Plenum erwartet. Die Änderungen treten dann am Tag nach der Gesetzesverkündung in Kraft.
Diese Wahlkreise werden neu zugeschnitten
Konkret geht es um die Zuordnung der ehemaligen Verbandsgemeinde (VG) Gebhardshain vom Wahlkreis 2 (Altenkirchen-Westerwald) zum Wahlkreis 1 (Betzdorf/Kirchen-Sieg), die Zuordnung der ehemaligen VG Bad Ems vom Wahlkreis 8 (Koblenz/Lahnstein) zum Wahlkreis 7 (Diez/Nassau) sowie die Zuordnung der Ortsgemeinden der ehemaligen VG Bad Münster am Stein/Ebernburg, die Teil der VG Rüdesheim wurden, vom Wahlkreis 17 (Bad Kreuznach) zum Wahlkreis 18 (Kirn/Bad Sobernheim).
Ferner sehen die Pläne für einen neuen Zuschnitt der Wahlkreise die Zuordnung der ehemaligen VG Hettenleidelheim vom Wahlkreis 40 (Donnersberg) zum Wahlkreis 42 (Bad Dürkheim), die Zuordnung der VG Deidesheim vom Wahlkreis 42 (Bad Dürkheim) zum Wahlkreis 43 (Neustadt an der Weinstraße) sowie die Zuordnung der VG Lambrecht (Pfalz) vom Wahlkreis 43 (Neustadt an der Weinstraße) zum Wahlkreis 45 (Kaiserslautern II) vor.