Vier Männer sind vor wenigen Tagen als Mitglieder einer rechtsextremen Kampfsportgruppe zu Haftstrafen verurteilt worden. Der Generalbundesanwalt legt nun Rechtsmittel gegen das Urteil ein.
Das Urteil des Oberlandesgerichts Jena im „Knockout 51″-Prozess wird vorerst nicht rechtskräftig. Der Generalbundesanwalt habe Revision beim Bundesgerichtshof gegen die Entscheidung eingelegt, sagte eine Sprecherin der Strafverfolgungsbehörde der Deutschen Presse-Agentur. Genauere Angaben zur Begründung dieser Revision machte sie nicht. Dazu müsse zunächst die schriftliche Urteilsbegründung des Gerichts abgewartet werden, die noch nicht vorliege.
Haftstrafen wegen Mitgliedschaft in krimineller Vereinigung
Das Oberlandesgericht Jena hatte am Montag vier Thüringer zu Haftstrafen verurteilt: Die Staatsschutzkammer sah es als erwiesen an, dass die Männer mit „Knockout 51“ Mitglieder einer kriminellen Vereinigung waren und diese auch zum Teil gegründet hatten. Als Mitglieder hätten sie etwa verschiedene Gewalttaten begangen und teils gegen das Waffengesetz verstoßen. Drei der Angeklagten sollen nach der Entscheidung zwei Jahre und zwei Monate, zwei Jahre und sechs Monate sowie drei Jahre und zehn Monate ins Gefängnis. Der vierte Angeklagte erhielt eine Jugendstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten.
Bundesanwaltschaft sieht in „Knockout“ auch terroristische Vereinigung
Der Generalbundesanwalt hatte deutlich höhere Strafen für die Männer gefordert. Dessen Vertreter hatten bei ihren Plädoyers zwischen vier Jahren und drei Monaten und sieben Jahren Haft für die Angeklagten verlangt. Maßgeblich gestützt war diese Strafforderung auf die Einschätzung, bei „Knockout 51“ handele es sich nicht nur um eine kriminelle, sondern ab einem gewissen Zeitpunkt auch um eine terroristische Vereinigung. Dieser Einschätzung war das Gericht jedoch nicht gefolgt.
Im Thüringer Verfassungsschutzbericht 2022 wird „Knockout 51“ als „gewaltbereite, neonazistische Vereinigungen mit demokratiefeindlichen Zielsetzungen“ beschrieben.