Eine Person aus der linken Szene wird nach Ungarn ausgeliefert. Die Behörden agieren dabei eilig. Eine Entscheidung aus Karlsruhe kommt zu spät.
Die Kritik an der Auslieferung einer Person aus der linken Szene für einen Prozess in Ungarn sorgt weiter für Kritik. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte dies untersagt – doch die Entscheidung kam zu spät. Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) soll heute (14.00 Uhr) im Rechtsausschuss des Abgeordnetenhauses erklären, wie es dazu kommen konnte.
Das verlangen Fraktionen von Linke und Grünen. Für sie ist unverständlich, warum die Berliner Generalstaatsanwaltschaft die Auslieferung vollzogen hat, statt eine Entscheidung des höchsten deutschen Gerichts im Eilverfahren abzuwarten.
In dem Verfahren geht es um eine 23-jährige in Jena geborene Person, die sich selbst als non-binär identifiziert und in der linken Szene als „Maja“ bekannt ist. Laut Gericht werfen die ungarischen Behörden ihr vor, seit 2017 Mitglied einer kriminellen Vereinigung zu sein, deren Ziel es gewesen sein soll, Sympathisanten der extremen Rechten anzugreifen. „Maja“ wurde im Dezember 2023 in Berlin festgenommen und saß in Sachsen in Haft.
Berliner Kammergericht hat Auslieferung zugestimmt
Das Kammergericht Berlin hatte am späten Donnerstagnachmittag der Auslieferung zugestimmt, die die Generalstaatsanwaltschaft beantragt hatte. Noch in der Nacht zum Freitag wurde diese umgesetzt. Am Freitagmorgen war „Maja“ laut Generalstaatsanwaltschaft bereits an die ungarischen Behörden übergeben. Sie befindet sich dort nun in Untersuchungshaft.
„Ungarn ist ein offen queerfeindlicher Staat und die Behörden wussten, dass es einen Eilantrag am Bundesverfassungsgericht gegen die Auslieferung geben wird. Deshalb fragen wir uns, warum es über Nacht diese plötzliche Eile gab, für die uns keine vergleichbaren Fälle bekannt sind“, sagte der queerpolitische Sprecher der Grünen, Sebastian Walter, der Deutschen Presse-Agentur.