Die Bevölkerung von MV schrumpft, aber die Landesverwaltung wächst. Der Landesrechnungshof kritisiert nicht nur das.
Der Landesrechnungshof hat die Personalpolitik der Landesregierung kritisiert. Mit dem Doppelhaushalt 2024/2025 schaffe die Landesregierung weiter neue Stellen, monierte die Prüfbehörde in ihrem am Dienstag veröffentlichten Landesfinanzbericht 2024. Die bereits zuvor beobachtete Entwicklung habe sich mit mehr als 1.000 neuen Stellen 2024 unvermindert fortgesetzt. Die Kritik löste eine Debatte in der Landespolitik aus.
Rechnungshof-Präsidentin Martina Johannsen warnte: „Mit einer steigenden Zahl Landesbeschäftigter geht auch ein deutlicher Anstieg der Personalausgaben einher.“ Zudem sei eine große Verwaltung nicht automatisch auch eine gute Verwaltung. Mecklenburg-Vorpommern hat nach dem jüngsten Zensus per 15. Mai 2022 noch 1,57 Millionen Einwohner – 2,4 Prozent weniger als 2011. Die Regierungspartei SPD verwies darauf, dass 657 der 1.000 neuen Jobs in diesem Jahr auf Lehrkräfte entfielen.
FDP fordert Schlankheitskur für den Staat
Aus der Opposition kamen kritische Töne, auch angesichts der geschrumpften Einwohnerzahl des Landes. Der finanzpolitische Sprecher der Liberalen, René Domke, forderte eine Verschlankung der Verwaltung. Der AfD-Finanzpolitiker Martin Schmidt erklärte: „Es ist nicht hinnehmbar, dass in einem Land mit sinkender Bevölkerungszahl die Verwaltung ständig wächst.“
Digitalisierung tritt auf der Stelle – „Risiko“
Beim Zukunftsthema Digitalisierung kommen das Land und auch die Kommunen dem Rechnungshof zufolge viel zu langsam voran. Ein Jahr nach Ende der gesetzlichen Umsetzungsfrist für das Onlinezugangsgesetz (OZG) am 31. Dezember 2022 habe die Landesverwaltung nur 20 Prozent aller Verwaltungsleistungen elektronisch angeboten, bemängelt Johannsen. Auch die von den Kommunen umzusetzenden OZG-Leistungen seien weiterhin nicht flächendeckend verfügbar. Der Landesrechnungshof sieht nach Worten seiner Präsidentin in der schleppenden Digitalisierung ein großes Risiko für die Modernisierung und Aufgabenerfüllung der Verwaltung.
Chef des Tourismusverbandes zu gut bezahlt
Eine Prüfung beim Tourismusverband Mecklenburg-Vorpommern als Empfänger von Fördergeldern des Landes ergab dem Bericht zufolge, dass der Geschäftsführer seit 2019 überhöht bezahlt wird. Der Verband habe das für Zuwendungsempfänger geltende Besserstellungsverbot missachtet, so Johannsen. Vorgesehen sei für den Verbandsgeschäftsführer eine Vergütung vergleichbar mit der Besoldungsgruppe B 2, bezahlt werde er jedoch nach B 5. Der Unterschied beträgt dem Vernehmen nach etwa 1.500 Euro monatlich.
Das Geschäftsführergehalt werde aus Landesmitteln bezahlt. Außerdem dürften er und seine Frau seinen Dienstwagen privat nutzen – auch das kritisiert Johannsen. Der Tourismusverband verteidigte die Bezahlung von Geschäftsführer Tobias Woitendorf. „Für die Vergütung unseres Geschäftsführers ist die Besoldungsgruppe B5 maßgeblich, nicht die B2“, erklärte der geschäftsführende Vorstand auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. „Die Besoldungsgruppe B5 war sowohl Bestandteil der beantragten und bestätigten Wirtschaftspläne des TMV als auch der letzten Doppelhaushalte des Landes, die vom Landtag beschlossen worden sind.“
Das zuständige Wirtschaftsministerium erklärte, der Wirtschaftsplan des Tourismusverbandes sei angepasst worden. „Er weist eine B5 aus“, erklärte eine Sprecherin. „Dies wurde erstmals mit dem Landeshaushalt 2022/23 transparent ausgewiesen und durch den Landtag beschlossen.“
Kein Plan für den Radwegebau
Für den Radwegebau in Mecklenburg-Vorpommern gibt es dem Landesrechnungshof zufolge keinen Plan bei der Landesregierung. Im zunächst zuständigen Energieministerium habe es weder einen Überblick zu Bestand und Zustand gegeben noch einen klaren Plan zur Schaffung eines Radwegenetzes, so Johannsen.
Jede fünfte Buchung fehlerhaft
Der Rechnungshof prüfte aus dem Jahr 2022 nach eigenen Angaben 2.381 der 45,7 Millionen Buchungen der Landesverwaltung. Jede fünfte habe wesentliche Fehler gehabt, hieß es. Dramatisch ist das aber offenbar nicht. „Da dennoch die Einnahmen und Ausgaben bis auf wenige Ausnahmen ordnungsgemäß belegt waren, spricht nichts gegen eine Entlastung der Landesregierung“, sagte Johannsen.