Statistik: Wieder mehr Sorgerechtserklärungen in Sachsen-Anhalt

Bekommt ein Paar ein Kind und ist nicht verheiratet, kann es eine gemeinsame Sorgerechtserklärung abgeben. In Sachsen-Anhalt ist die Zahl dieser Erklärungen erstmals wieder gestiegen.

Erstmals seit fünf Jahren sind in Sachsen-Anhalt wieder mehr gemeinsame elterliche Sorgerechtserklärungen abgegeben worden. Etwas mehr als 6.611 solcher Erklärungen wurden 2023 abgegeben – im Vorjahr waren es 6.594 und damit rund ein Prozent weniger, wie das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt am Dienstag mitteilte. Zudem seien 47 Erklärungen durch Entscheidung des Familiengerichts ersetzt und auf beide Elternteile übertragen worden.

Wenn Eltern bei der Geburt ihres Kindes nicht miteinander verheiratet sind, können sie beim Jugendamt beurkunden lassen, dass sie die elterliche Sorge für ihr Kind gemeinsam ausüben wollen. Die Erklärungen liegen aber noch unter dem Niveau von 2018: 8.117 Erklärungen wurden in dem Jahr abgegeben, 128 durch Entscheidung des Familiengerichts ersetzt.

Die meisten Sorgerechtserklärungen im vergangenen Jahr wurden den Angaben zufolge in der Landeshauptstadt Magdeburg abgegeben (1.277), gefolgt von der kreisfreien Stadt Halle (Saale) (901) und dem Landkreis Harz (554).

Zudem bestanden bei den Jugendämtern Ende vergangenen Jahres 2.092 Amtsvormundschaften für Minderjährige, wie es weiter hieß. In 1.922 Fällen seien dies bestellte Amtsvormundschaften insbesondere beim Entzug der elterlichen Sorge gewesen, in 170 Fällen ging es um Kinder unverheirateter minderjähriger Mütter oder wenn Kinder zur Adoption freigegeben wurden. 

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