Die Justiz belangt Beschuldigte oft auch finanziell. Sie müssen dann Geld für gemeinnützige Organisationen zahlen oder an den Staat. Der allerdings hat 2023 viel weniger bekommen.
Im vergangenen Jahr haben Staatsanwaltschaften und Gerichte in Sachsen-Anhalt erheblich weniger Geldauflagen verhängt als noch im Jahr 2022. Die Gesamtsumme habe bei insgesamt rund 4,93 Millionen Euro gelegen. 2022 waren es noch 7,37 Millionen Euro gewesen. Seit 2012 schwankte die Summe der Geldauflagen zwischen rund 2,8 Millionen und diesem Höchststand von mehr als 7 Millionen Euro. Das Geld geht sowohl in die Staatskasse als auch an gemeinnützige Vereine und Projekte.
Deutlich weniger für das Staatssäckel
Das Land Sachsen-Anhalt erhielt im vergangenen Jahr deutlich weniger Geld aus diesen Auflagen. 3,48 Millionen Euro waren es nach rund 6 Millionen Euro im Jahr 2022. Für die gemeinnützigen Zwecke blieb aber eine so hohe Summe wie seit vielen Jahren nicht mehr. Zusammen waren es 2023 rund 1,457 Millionen Euro. Der Blick zurück zeigt: Es ist der höchste Wert in einer Tabelle des Justizministeriums, die bis ins Jahr 2012 zurückreicht.
Justizbehörden können Geldauflagen im Rahmen von Ermittlungs- und Strafverfahren verhängen. Das kann der Fall sein, wenn ein Verfahren gegen Geldauflage eingestellt wird. Gericht oder Staatsanwaltschaft bestimmen den Zweck, dem die Zahlung zugutekommen soll.
Kranke Kinder profitieren
Die höchste Gesamtsumme ließ die Justiz 2023 der Hilfe für gesundheitsgeschädigte und behinderte Kinder zukommen, zusammen waren das rund 347.000 Euro. Auch an das allgemeine Sozialwesen und die allgemeine Jugendhilfe gingen etwa 235.000 und 225.000 Euro. Zugunsten der Verkehrserziehung und -sicherheit flossen den Angaben zufolge gut 81. 000 Euro. Vielfach wählen die Juristen solche Zwecke aus, die einen Zusammenhang zur Tat haben. Dem Natur- und Umweltschutz kamen rund 146.000 Euro zugute. Die geringste Summe floss in die Straffälligen- und Bewährungshilfe mit zusammen knapp 40.000 Euro im vergangenen Jahr.
Eine Aufstellung des Justizministeriums zeigt die Empfänger der größten Summen: So erhielt die Förderstiftung der Pfeifferschen Stiftungen rund 44.600 Euro, der Verein zur Förderung krebskranker Kinder e.V. Halle knapp 29.000 Euro und der Deutsche Kinderschutzbund Mansfeld-Südharz e.V. 28.450 Euro.