Eine Erzieherin unterhält eine sexuelle Beziehung mit einem 14-Jährigen aus einer Wohngruppe. Für das Gericht kommt Bewährung nicht infrage. Ein Heimkind sei kein Freiwild, erklärt die Kammer.
Das Bonner Landgericht hat heute eine 33-jährige Erzieherin wegen sexuellen Missbrauchs eines Schutzbefohlenen in 19 Fällen zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Die Angeklagte hatte mit einem 14-jährigen Heimkind, das sie in einer Wohngruppe der Bonner Jugendhilfe betreute, in den Jahren 2020 und 2021 regelmäßig Geschlechtsverkehr gehabt.
In dem Prozess hatte die Bonner Erzieherin, die in der Jugendhilfe-Einrichtung neun Jahre gearbeitet hatte, ein Teilgeständnis abgelegt. Sie hatte bestritten, dass der Junge – wie ursprünglich auch angeklagt – beim ersten einvernehmlichen Sex erst 13 Jahre alt gewesen war; sie hätten sich von Anfang an sehr gut verstanden. Bei einem Spaziergang hatte der Junge – wie auch im Urteil der Jugendschutzkammer festgestellt – die Initiative ergriffen und seine Erzieherin geküsst. Die 33-Jährige habe sich nicht weiter gewehrt und sich auf die sexuelle Beziehung eingelassen.
Der Fall flog auf, nachdem die Erzieherin eine weitere Liaison mit einem 18-jährigen Ex-Heimkind entwickelte und der eifersüchtige 14-Jährige mit der Geschichte zur Heimleitung ging. Hier jedoch wurde ihm zunächst nicht geglaubt. Erst eine Lehrerin, an die sich der tief enttäuschte Junge schließlich gewandt hatte, meldete den Fall dem Jugendamt.
Die Staatsanwältin hatte eine zweijährige Bewährungsstrafe gefordert; auch die Verteidigung hatte auf eine Strafe mit Bewährung plädiert. Eine Bewährung jedoch kam für die Bonner Richter nicht infrage. Ein Heimkind, das häufig schwer traumatisiert sei, brauche einen ganz besonderen Schutz. „Es ist kein Freiwild“ so der Kammervorsitzende im Urteil. Allein aus generalpräventiven Gründen müsse ein „so schlimmer Fall Konsequenzen haben“.