Aus Wut über seine Zurückweisung soll ein 21-Jähriger nach seinem eigenen Geständnis ein Küchenmesser gezückt und eine Kollegin erstochen haben. Die Anklage fordert dafür lebenslange Haft.
Im Mordprozess gegen einen 21-jährigen Sanitäter fordert die Staatsanwaltschaft beim Landgericht Bielefeld eine lebenslange Freiheitsstrafe. Es müsse Erwachsenen- nicht Jugendstrafrecht gelten, sagte der Anklagevertreter am Dienstag. Der Angeklagte hatte zum Prozessauftakt Anfang April in nichtöffentlicher Sitzung gestanden, seine Kollegin am Rande einer Party in Bielefeld mit einem Küchenmesser erstochen zu haben.
Die Verteidigung hatte dafür plädiert, den Heranwachsenden nach Jugendstrafrecht zu verurteilen und wegen heimtückischen Mordes eine Jugendstrafe von acht Jahren zu verhängen. Im Prozess hatte der psychiatrische Sachverständige Entwicklungsdefizite und fehlende emotionale Reife beim Angeklagten festgestellt.
Tötungsfantasien, nachdem die Frau ihn abgewiesen hatte
Laut Anklage soll der Mann die Sanitäterin am 29. Oktober 2023 bei einer privaten Feier von Rettungskräften mehrfach bedrängt haben, wobei sie ihn zuletzt lautstark abwies.
Von Tötungsfantasien angetrieben, soll der 21-jährige Deutsche dann unbemerkt ein Küchenmesser an sich genommen und mit der Gleichaltrigen einen kurzen Spaziergang unternommen haben. Mit der 20 Zentimeter langen Klinge habe er unvermittelt auf sein Opfer eingestochen, so die Anklage. Bereits der erste Stich in den Nacken verletzte eine Hauptschlagader.
Angeklagter bittet um therapeutische Hilfe
Der Angeklagte soll auch danach noch mehrfach auf die am Boden liegende Frau eingestochen und erst von ihr abgelassen haben und geflüchtet sein, als andere Partygäste aufmerksam wurden. Die Frau aus Lage im Kreis Lippe verblutete und starb noch in der Nacht im Krankenhaus.
Am Ende der nichtöffentlichen Sitzung verlas die Schwester der Getöteten am Dienstag eine mehrseitige aufwühlende Erklärung. In seinem Schlusswort sagte der 21-Jährige, dass ihm seine Tat leidtue, er auf Verzeihung hoffe und dringend therapeutische Hilfe brauche. Das Urteil soll am 15. Juli um 14.00 Uhr verkündet werden.