Kriminalität: Drohnen beeinträchtigen Flugverkehr – Polizei ermittelt

Drohnen können zur Gefahr für Flugzeuge werden. Bei regelwidrigem Einsatz der kleinen Flugobjekte versteht die Polizei deshalb keinen Spaß.

Unerlaubte Drohnenflüge rufen immer wieder die Polizei auf den Plan – so auch jetzt wieder in Offenbach und Neu-Isenburg. Neben kurzzeitigen Fahndungsmaßnahmen hätten zwei Drohnensichtungen am Montag auch Einschränkungen im Flugverkehr des Frankfurter Flughafens zur Folge gehabt, teilte die Polizei mit. 

Piloten einer Passagiermaschine hatten demnach am Vormittag beim Landeanflug auf den Frankfurter Airport eine orangefarbene Drohne am Himmel über Offenbach bemerkt und dem Tower gemeldet. Eine Polizeistreife konnte in dem fraglichen Bereich niemanden mehr antreffen. Eine weitere Meldung über eine Drohnensichtung sei dann am frühen Abend eingegangen – in diesem Fall hatte die Cockpit-Crew eines anderen Fliegers über dem Neu-Isenburger Stadttteil Gravenbruch eine gelbe Drohne entdeckt, was erneut eine Fahndung nach sich zog. Auch in diesem Fall konnten die Polizisten nicht ermitteln, wer das Flugobjekt steuerte. Obwohl in beiden Fällen keine Flugzeuge beeinträchtigt worden seien, sei der Flugverkehr kurzzeitig eingeschränkt gewesen.

Polizei bittet um Hinweise 

Die Polizei ermittelt wegen des Verdachts des versuchten gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr und sucht Zeugen. Wer Hinweise auf die jeweiligen Drohnenführer geben kann, wird gebeten, sich an die Polizei in Offenbach zu wenden. Allgemein wies die Polizei darauf hin, dass der Aufstieg von Drohnen nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt ist. „Für die Sicherheit im Luftraum gibt es klare Regeln – auch für Drohnen“, erklärte ein Sprecher. 

So dürften Drohnen nur in Sichtweite geflogen und erst ab einem Mindestalter von 16 Jahren gesteuert werden. In bestimmten Gebieten bestehe auch ein generelles Flugverbot, etwa rund um Flughäfen oder über Krankenhäusern, Wohngrundstücken, Militäranlagen, Menschenansammlungen oder Einsatzstellen von Polizei und Rettungskräften. Bei Zuwiderhandlungen drohten bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe.