Haushalt: Kabinett beschließt Nachtragsetat für Brandenburg-Hilfspaket

Nach dem Urteil des Verfassungsgerichts zur Regelung des Brandenburg-Hilfspakets sollen die Maßnahmen aus dem Haushalt kommen – nicht über Kredite. Dafür stellt die Regierung Weichen.

Das Brandenburger Kabinett hat eine neue Finanzierung des Brandenburg-Hilfspakets zur Abfederung der Krise beschlossen. Damit zieht die rot-schwarz-grüne Regierung von Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) die Konsequenz aus dem Urteil des Verfassungsgerichts, das die Regelung des Hilfspakets für nichtig erklärt hatte.

Die bereits bewilligten Hilfsmaßnahmen von fast 850 Millionen Euro sollen nicht mehr über Kredite bezahlt werden, sondern aus dem Haushalt. Geplant ist, dass dafür die Rücklage des Landes angegriffen wird. Der Landtag muss noch abschließend über den Nachtragsetat entscheiden. Er hatte die Pläne bereits mehrheitlich beschlossen.

Die erste Lesung des Nachtragshaushalts ist nach Angaben von Regierungssprecher Florian Engels noch im Juli vorgesehen. Finanzministerin Katrin Lange (SPD) bekräftigte, dass alle bewilligten Hilfen fließen werden. Sie würden nicht rückabgewickelt, sagte Lange.

Damit sollen Familien, Krankenhäuser, Wirtschaft und Kommunen entlastet werden. Das Verfassungsgericht hatte die Regelungen von 2022 für das Hilfspaket zur Abfederung der Energiekrise nach dem Ukraine-Krieg für verfassungswidrig erklärt und bessere Erklärung für den Zusammenhang zur ausgerufenen Notlage gefordert. Die AfD-Landtagsfraktion hatte geklagt. Das Gericht bezog sich aber nicht auf den Etat 2024.