Die ehemalige Juristische Direktorin des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB) hat einen Teilerfolg vor dem Landesarbeitsgericht erzielt. Dieses bewertete den Dienstvertrag anders als zuvor das Berliner Arbeitsgericht nicht als sittenwidrig, wie das Landesarbeitsgericht am Dienstag mitteilte.
Der Dienstvertrag sieht vor, dass die Direktorin ein Übergangsgeld erhält, falls die auf fünf Jahre befristete Zusammenarbeit nicht verlängert wird. Dieses beträgt die Hälfte der vorherigen Vergütung bis zum Renteneintritt – ohne Gegenleistung.
Dies sei nicht grundsätzlich zu beanstanden, urteilte nun das Landesarbeitsgericht in dem Berufungsverfahren. Schließlich habe es der RBB in der Hand gehabt, den Vertrag zu verlängern. Der RBB hatte der Frau Ende 2022 fristlos gekündigt.
Die fristlose Kündigung an sich sei hingegen wirksam, hieß es vom Landesarbeitsgericht. Die Juristische Direktorin habe mehrfach ihre Pflichten verletzt, unter anderem ihre Warn- und Hinweispflichten gegenüber der damaligen RBB-Intendantin Patricia Schlesinger in Hinblick auf rechtliche Risiken bei Vertragsgestaltungen. Deshalb sei eine vorherige Abmahnung nicht erforderlich gewesen.
Der Anspruch der Klägerin auf betriebliche Altersvorsorge nach Renteneintritt bleibt dem Urteil zufolge bestehen. Nur ganz ausnahmsweise könnten Versorgungsanwartschaften verfallen. Ein solcher Extremfall liege nicht vor, erklärte das Landesarbeitsgericht.
Allerdings sei die einstige Direktorin verpflichtet, die monatliche Zulage von 1700 Euro wegen der Übernahme des ARD-Vorsitzes durch den RBB, die sie selbst veranlasst habe, zurückzuzahlen. Dies sei nicht mit dem Verwaltungsrat des RBB abgestimmt gewesen.
Die Direktorin war im Zuge der Affäre um die ehemalige Intendantin Schlesinger entlassen worden. Schlesinger war nach vielen gegen sie erhobenen Vorwürfen hinsichtlich Amtsführung und Verschwendung von Gebührengeldern im Sommer 2022 zuerst zurückgetreten und später fristlos entlassen worden.