Berlin: Senat will Verwaltungsreform voranbringen

Kai Wegner hat die Verwaltungsreform zu Chefsache erklärt. Der Senat will sie noch dieses Jahr deutlich voranbringen. Aus seiner Sicht ist er einen wichtigen Schritt vorangekommen.

Berlins Regierender Bürgermeister ist auf dem langen Weg zu einer Verwaltungsreform in der Hauptstadt einen kleinen Schritt weiter gekommen. Der Senat hat heute die Vorlage „Aufgabenneuordnung zur Stärkung der gesamtstädtischen Steuerung“ beraten, wie die Senatskanzlei nach der Sitzung mitteilte. Wegner hat das Reformprojekt zur Chefsache erklärt. Das Ziel ist, die Berliner Verwaltung funktionsfähiger zu machen, die Zusammenarbeit der verschiedenen Verwaltungsebenen zu verbessern und auch die gesamtstädtische Steuerung. 

„Wir gehen die Reform der Berliner Verwaltung gemeinsam an“

Dabei ist aus Wegners Sicht vor allem wichtig, Zuständigkeiten und Aufgabenverteilung zwischen Bezirken und dem Land Berlin zu überprüfen und neu zu sortieren. Mit der Senatsvorlage sei der Prozess der Neuordnung der Aufgaben gestartet worden. „Wir gehen die Reform der Berliner Verwaltung gemeinsam an – mit allen Senatsverwaltungen, mit den Bezirken und dem Abgeordnetenhaus“, teilte Wegner mit. 

„Wir sind auf einem guten Weg und haben heute nach den Klausurtagungen mit den Bezirksbürgermeisterinnen und –bürgermeistern, nach den Workshops, den Gesprächen mit der Stadtgesellschaft und politischen Spitzenrunden einen weiteren wichtigen Schritt getan.“ Das gemeinsame Ziel bleibe, den Entwurf für ein neues Landesorganisationsgesetz bis zum Jahresende im Senat zu beschließen.

Wegner will einen einheitlichen Zuständigkeitskatalog 

In einem weiteren Schritt sollen nun die Aufgaben der Hauptverwaltung und der Bezirke erhoben und in einen einheitlichen Zuständigkeitskatalog überführt werden, so die Senatskanzlei. „Der Prozess der Aufgabenerhebung findet parallel in allen Senatsverwaltungen statt und soll bis Ende des dritten Quartals abgeschlossen sein. „

Anschließend ist eine Aufgabenkritik geplant, um Probleme bei Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten zu identifizieren und Schlussfolgerungen daraus zu ziehen. Das soll den Angaben zufolge in diesem Jahr beginnen, die entsprechenden Handlungsempfehlungen sollen dann ab dem ersten Quartal 2025 umgesetzt werden.