Umwelt: Gericht verhandelt über Unterlassungsklage gegen Kohlegegner

Umweltaktivisten besetzen aus Protest gegen Braunkohle in der Lausitz riesige Bagger und stören den Tagebau-Betrieb. Das Energieunternehmen Leag geht mit einer Unterlassungsklage dagegen vor.

Nach der Besetzung von Braunkohlebaggern vor mehr als fünf Jahren verhandelt das Landgericht Cottbus über eine Unterlassungsklage des Energieunternehmens Leag gegen Klimaaktivisten. Am 4. Februar 2019 waren Kohlegegner in der Lausitz auf Bagger geklettert und hatten laut Betreiber Leag die Betriebsabläufe im Tagebau gestört. 

Zwei der an den Protestaktionen beteiligten Klimaaktivisten wollen sich in dem Zivilprozess am Dienstag (11.00 Uhr) gegen die Unterlassungsklage wehren, wie die Umweltgruppen Robin Wood und Ende Gelände mitteilten. Die Forderungen der Leag in der Unterlassungserklärung seien unbegründet und dienten dazu, Klimaaktivisten mit Kostendrohungen von weiteren Protesten abzuhalten, argumentieren sie. 

Wenn sie zu einer Unterlassung verurteilt würden, könnte bei einem Verstoß ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro fällig werden, so ein Sprecher des Landgerichts Cottbus. Umweltgruppen kündigten für Dienstag eine Solidaritätsdemonstration vom Bahnhof in Cottbus zum Landgericht an.

2020 war der Kohleausstieg per Gesetz beschlossen worden. Bis spätestens 2038 soll dann in der Lausitz mit der Kohleverstromung Schluss sein. Braunkohle gilt als besonders klimaschädlich. Ihre Verbrennung setzt große Mengen des Klimagases CO2 (Kohlendioxid) frei – neben Feinstaub-Partikeln und Schadstoffen.