Rechtsextremismus: „Knockout 51“-Prozess: Haftstrafen für alle Angeklagten

Im Verfahren gegen „Knockout 51“ ist ein Urteil gefallen. Das Gericht stuft die rechtsextreme Kampfsportgruppe allerdings nur als kriminelle Vereinigung ein – anders als der Generalbundesanwalt.

Im „Knockout 51″-Prozess hat die Staatsschutzkammer vier Mitglieder der rechtsextremen Kampfsportgruppe zu Haftstrafen verurteilt. Drei der Angeklagten sollen nach der Entscheidung jeweils für drei Jahre und zehn Monate, für zwei Jahre und sechs Monate sowie für zwei Jahre und zwei Monate ins Gefängnis. Der vierte Angeklagte erhielt eine Jugendstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten. Alle vier Angeklagten seien Mitglieder der rechtsextremen Gruppierung „Knockout 51“ gewesen, sagte der Vorsitzende Richter der Kammer, Martin Giebel, bei der Urteilsverkündung. 

Gericht: Gruppe gegen Demokratie gerichtet

Die Gruppe sei deutlich mehr gewesen, als eine unpolitische Kampfsportvereinigung. „Der eigentliche Hauptzweck dieser Gruppe war vielmehr die offensive Verbreitung von rechtsextremistischer Ideologie“, so Giebel. Sie habe eine nationalsozialistische Grundausrichtung gehabt und sei gegen die Demokratie gerichtet gewesen. Als Mitglieder dieser Gruppe haben die nun Verurteilten nach Überzeugung des Gerichts unter anderem zahlreiche Körperverletzungen begangen und teilweise gegen das Waffengesetz verstoßen.

Generalbundesanwalt: Auch terroristische Vereinigung

Mit seinem Urteil folgt das Oberlandesgericht nicht der Einschätzung des Generalbundesanwalts, der in „Knockout 51“ auch eine terroristische Vereinigung sieht. Die Gruppierung sei nach Überzeugung des Gerichts auf die Begehung von Körperverletzungen, nicht aber auf Mord und Totschlag ausgerichtet gewesen, sagte Giebel.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.