Cannabis-Anbauvereinigungen können nun Anträge bei der Landwirtschaftskammer stellen. Es gibt einige Voraussetzungen.
Wer volljährig ist, kann ab sofort bei Vorlage eines aktuellen Führungszeugnisses einen Antrag für einen Cannabis-Anbauverein stellen. Dafür muss bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept vorgelegt und belegt werden, dass angebautes Cannabis ausreichend vor dem Zugriff Dritter geschützt sowie THC-Gehalte kontrolliert und dokumentiert werden.
Damit tritt drei Monate nach der Freigabe von Cannabis für Erwachsene und den privaten Anbau mit zahlreichen Vorgaben eine zweite Stufe bei der Cannabis-Teillegalisierung in Deutschland in Kraft. Nicht kommerzielle Anbauvereinigungen mit bis zu 500 Mitgliedern dürfen nach der Genehmigung an den Start gehen. Auch für die Anbau- und Abgabemengen gibt es festgelegte Obergrenzen.
Volljährige Menschen dürfen Cannabis gemeinsam anbauen und untereinander zum Eigenkonsum abgeben. Gesetzlich vorgesehen sind regelmäßige Kontrollen. Bereits seit dem 1. April dürfen Erwachsene bis zu 25 Gramm Cannabis in der Öffentlichkeit mit sich führen und maximal 50 Gramm zu Hause aufbewahren.
Laut Landwirtschaftskammer ist ein Antrag über ein Formular auf der Internetseite der Kammer möglich. Die Bearbeitungsdauer beträgt maximal drei Monate. Wenn ein Antrag genehmigt wurde, soll die Erlaubnis per Post an die Anschrift der Anbauvereinigung geschickt werden.
Das Land stellt sich auf eine hohe Nachfrage ein. „Bei der Landwirtschaftskammer stehen engagierte Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner bereit, um die eingehenden Anliegen und Fragen zügig abzuarbeiten“, sagte Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte (Grüne).